1.
Die
Gemeindevertretung begrüßt die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes in
Kleinmachnow für die Haushaltsperiode 2018.
2.
Für die
Realisierung der unter Punkt 1 geplanten Maßnahme ist in der Haushaltsperiode
2017 ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro für die Konzepterarbeitung (Planung und Vorbereitung) zur Verfügung zu
stellen.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Finanzausschuss ein
Konzept für einen Bürgerhaushalt zu erarbeiten, welches u. a. Lösungsansätze
für nachfolgende Punkte unterbreitet:
·
Welcher
Teil des Haushalts steht überhaupt zur Debatte?
·
Wie
wird der Bürgerhaushalt bekannt gemacht?
·
Welche
Informationen stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung?
·
Wie
können die Vorschläge und Präferenzen eingereicht werden?
·
Wie
ist für ausreichend Kommunikation zwischen den Akteuren gesorgt?
·
Wie
ist der Bürgerhaushalt in die Haushaltsaufstellung eingebunden?
4.
Die
Gemeindevertretung empfiehlt desweiteren:
· Gespräche
von Finanzausschuss und Verwaltung mit anderen Kommunen, die bereits einen
Bürgerhaushalt haben,
· die
Durchführung einer Bürgerumfrage, um das Interesse der Bürgerinnen und Bürgern
an den Gemeindefinanzen zu eruieren,
· die
Erarbeitung einer Infobroschüre zum Bürgerhaushalt.
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen möchte mit ihrem Antrag zur konzeptionellen Entwicklung
und Einführung eines Bürgerhaushalts für Kleinmachnow die
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bei der
Haushaltsaufstellung ausweiten und die Transparenz der Haushaltsplanung
erhöhen. Ziel ist es, Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger aktiv an der
Haushaltsplanung zu beteiligen. Das angestrebte, kooperative Verfahren
ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung und den gewählten
Gremien von Beginn an Teile der Haushaltspläne gemeinsam zu entwickeln. Das
Konzept Bürgerhaushalt ersetzt dabei nicht den Finanzausschuss bzw. die
Gemeindevertretung durch Bürgerentscheide. Die Gemeindevertretung bleibt
zuständig für die Verabschiedung des Haushalts.
Für eine dauerhafte
mittelfristige Etablierung eines Bürgerhaushalts muss ein vielschichtiges
Instrumentarium verwendet werden. Nur so wird eine breite repräsentative
Beteiligung erreichbar.
Wie bei allen Beteiligungsverfahren kommt es beim Bürgerhaushalt auf
die Ausgestaltung des Verfahrens an. Zu klären sind daher im Vorfeld
eines Bürgerhaushaltes die zugrunde gelegten „Spielregeln“.
Nur auf dieser
Grundlage kann die erfolgreiche Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die
Beratung des kommunalen Haushaltes - wie auch in unserer unmittelbaren
Nachbarschaft zum Beispiel in Teltow - zur Selbstverständlichkeit werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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