Betreff
Aufstellung eines Bürgerhaushalts in Kleinmachnow für die Haushaltsperiode 2018, hier: Konzepterarbeitung, Planung und Vorbereitung
Vorlage
DS-Nr. 108/16
Art
Antrag

1.    Die Gemeindevertretung begrüßt die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes in Kleinmachnow für die Haushaltsperiode 2018.

2.    Für die Realisierung der unter Punkt 1 geplanten Maßnahme ist in der Haushaltsperiode 2017 ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro für die Konzepterarbeitung (Planung und Vorbereitung) zur Verfügung zu stellen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Finanzausschuss ein Konzept für einen Bürgerhaushalt zu erarbeiten, welches u. a. Lösungsansätze für nachfolgende Punkte unterbreitet:

·         Welcher Teil des Haushalts steht überhaupt zur Debatte?

·         Wie wird der Bürgerhaushalt bekannt gemacht?

·         Welche Informationen stehen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung?

·         Wie können die Vorschläge und Präferenzen eingereicht werden?

·         Wie ist für ausreichend Kommunikation zwischen den Akteuren gesorgt?

·         Wie ist der Bürgerhaushalt in die Haushaltsaufstellung eingebunden?

 

4.    Die Gemeindevertretung empfiehlt desweiteren:

·    Gespräche von Finanzausschuss und Verwaltung mit anderen Kommunen, die bereits einen Bürgerhaushalt haben,

·    die Durchführung einer Bürgerumfrage, um das Interesse der Bürgerinnen und Bürgern an den Gemeindefinanzen zu eruieren,

·    die Erarbeitung einer Infobroschüre zum Bürgerhaushalt.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte mit ihrem Antrag zur konzeptionellen Entwicklung und Einführung eines Bürgerhaushalts für Kleinmachnow die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bei der Haushaltsaufstellung ausweiten und die Transparenz der Haushaltsplanung erhöhen. Ziel ist es, Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Haushaltsplanung zu beteiligen. Das angestrebte, kooperative Verfahren ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung und den gewählten Gremien von Beginn an Teile der Haushaltspläne gemeinsam zu entwickeln. Das Konzept Bürgerhaushalt ersetzt dabei nicht den Finanzausschuss bzw. die Gemeindevertretung durch Bürgerentscheide. Die Gemeindevertretung bleibt zuständig für die Verabschiedung des Haushalts.

 

Für eine dauerhafte mittelfristige Etablierung eines Bürgerhaushalts muss ein vielschichtiges Instrumentarium verwendet werden. Nur so wird eine breite repräsentative Beteiligung erreichbar.

 

Wie bei allen Beteiligungsverfahren kommt es beim Bürgerhaushalt auf die Ausgestaltung des Verfahrens an. Zu klären sind daher im Vorfeld eines Bürgerhaushaltes die zugrunde gelegten „Spielregeln“.

 

Nur auf dieser Grundlage kann die erfolgreiche Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die Beratung des kommunalen Haushaltes - wie auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft zum Beispiel in Teltow - zur Selbstverständlichkeit werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein