Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-023 "Alleewäldchen"
Vorlage
165/10
Art
Beschlussvorlage

 

1.         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ (B-Plan) aufzu­stellen.

Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, die Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als waldgeprägten Grünzug festzusetzen und die vorhandene Fußwegeverbindung („Schluppe“) zur Straße Weidenbusch planungsrechtlich zu sichern.

Durch seine Lage am Ortseingang kommt diesem straßenbegleitenden Grünzug eine wichtige Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild zu.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der voraussichtlich Anfang 2011 der Gemeindevertretung vorgestellt und danach auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 2.140,43

Budget/Teilhaushalt:

50/ 18

 Finanz-HH 2010

EURO: 2.140,43

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand: 31.08.2010)