2)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4)
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Die
Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 02.11.2015
(DS-Nr. 112/15), ein Verfahren zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ einzuleiten.
Mit dem Verfahren soll für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes die zulässige Höhe von Einfriedungen neu geregelt werden. Entsprechend
den Textlichen Festsetzungen (TF) 4.8 und 4.9 des B-Planes in seiner
rechtswirksamen Fassung sind derzeit allseitig nur Einfriedungen bis max.
1,3 m Höhe als offene Zäune oder Hecken zulässig.
Durch die Neuregelung sollen offene Einfriedungen künftig straßenseitig sowie seitlich
bis zur vorderen Baugrenze als Zäune oder Hecken bis max. 1,50 m Höhe
sowie ab der vorderen Baugrenze und im hinteren Grundstücksbereich bis max.
2,0 m Höhe zulässig werden, jeweils gemessen ab der natürlichen
Geländeoberfläche.
Auch unmittelbar an den Grundstücksgrenzen entlang des
Bannwaldes soll die Einfriedungshöhe auf 2,0 m Höhe angehoben werden.
Durchlässe wie Toren und Türen bleiben hier aber auch weiterhin unzulässig.
Zulässig bleiben
außerdem ‑ wie bisher ‑ Sockelmauern und Pfeiler sowie
Einfriedungen von Nebenanlagen i. S. d. § 14 Abs. 2 BauNVO und von
Regenwasserbecken.
Mit
der Anpassung der TF 4.8 und 4.9 kommt die Gemeinde in städtebaulich
vertretbaren Grenzen den inzwischen geänderten Nutzerwünschen nach Einfriedung
der privaten Grundstücke entgegen.
Angepasst werden soll außerdem auf vier Grundstücken die festgesetzte Bauweise. Auf diesen ist bisher nur eine Bebauung mit Doppelhäusern, nicht aber mit Einzelhäusern zulässig. Es handelt sich um die Grundstücke Heidefeld 11 (Flur 6, Flurstück 65), Heidereiterweg 15 (Fl. 5, Flst. 110), Lupinenschlag 16 (Fl. 5, Flst. 109) und Märkische Heide 17 (Fl. 5, Flst. 62).
Im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss vom 02.11.2015 sind zwei weitere Grundstücke aufgenommen worden, auf denen bisher ebenfalls nur eine Bebauung mit Doppelhäusern zulässig ist. Es handelt sich um die Grundstücke Grasweg 46 (Fl. 4, Flst. 270) und Grasweg 48 (Fl. 4, Flst. 271).
Die Bauweise für die v. g. Grundstücke soll von (bisher) „nur Doppelhäuser zulässig“ in (künftig) „Einzel- oder Doppelhäuser zulässig“ geändert werden.
Weil die neu in das Änderungsverfahren aufgenommenen Grundstücke im Grasweg die Mindestgrundstücksgröße für eine Einzelhausbebauung (800 m²) mit jeweils 613 m² nicht einhalten, wird für diese Grundstücke in der neu einzufügenden Textlichen Festsetzung Nr. 3.4 eine Ausnahmeregelung zur zulässigen Mindestgrundstücksgröße ergänzt.
Zur Wahrung des Bestandes und des ortstypischen Erscheinungsbildes der Siedlung soll die Möglichkeit gegeben werden, auf diesen sechs Grundstücken auch eine Bebauung mit Einzelhäusern zu realisieren. Hierdurch wird es möglich, auf die wegen der bisher festgesetzten Bauweise notwendigen Grundstücksteilungenim Falle einer Einzelhausbebauung zu verzichten.
Die Nutzungsmaße bleiben unverändert. Bei einer Einzelhausbebauung wird auf den o. g. Grundstücken daher eine geringere Bodenversiegelung erfolgen, als es mit Doppelhaushälften der Fall wäre.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-009-2
2) Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan, Stand 14.11.2016)