2.
Der
Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-17 (vgl. Anl. 4)
sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl.
Anl. 5) werden gebilligt.
3.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde.
Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP
keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine
Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück,
herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden.
Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und
Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Mit
DS-Nr. 009/15 vom 26.03.2015 hat die Gemeindevertretung ein Verfahren zur
17. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das eingeleitete
Verfahren umfasst die Änderung von Darstellungen einzelner Flächensignaturen
und Zeichen (Änderungsbereich vgl. Anl. 1).
Parallel zu
Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. -Änderungsverfahren sind auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen.
Im Bereich von Grün- und
Waldflächen soll u. a. der Verlauf des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer
Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine Anpassungspflicht anderer
öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche Ziel der Gemeinde zu
erreichen.
Zu
korrigieren ist ferner z. B. die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen
wie Kita, Spielplätze u. ä. entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem
wird die Plangrundlage aktualisiert.
Zum Vorentwurf der
17. FNP-Änderung, den die Gemeindevertretung am 19. Mai 2016 billigte,
erfolgte inzwischen eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in Anl. 2 zusammengefasst.
Der daraufhin erarbeitete Entwurf
zur 17. FNP-Änderung ist als Anl. 3 beigefügt. Die Nummerierung der einzelnen Änderungen (Teilblätter
der Anlage 2) orientiert sich an der Nummerierung, wie sie bereits im
Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2015 und im Beschluss zur Billigung des
Vorentwurfes vom 19.05.2016 verwendet wurde.
Nach Billigung durch die Gemeindevertretung erfolgt die
förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern
öffentlicher Belange.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-FNP-17
2)
Abwägungsprotokoll
Behördenbeteiligung
3)
FNP-Entwurf,
Stand 14.11.2016
4)
Begründung
zur 17. Änderung des FNP (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)