1.
Der
Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-16 für Flächen
im Bereich Neue Hakeburg (vgl. Anl. 2) sowie die dazugehörige
textliche Begründung werden gebilligt.
2.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem
von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14
für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die
er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende
Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den
Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar,
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber
dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen
Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf
Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle
Bebauungspläne (verbindliche
Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 013/13 vom
11.04.2013 hat die Gemeindevertretung ein Verfahren zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das eingeleitete Verfahren umfasst die
Änderung von Darstellungen im Bereich der Neuen Hakeburg (Änderungsbereich vgl.
Anl. 1) und wird parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“ durchgeführt.
Der FNP stellt den
Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes
KLM-BP-025-2 bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“
(SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist
es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte
Wohnnutzung zuzulassen.
Ein Vorentwurf zur 16. FNP-Änderung lag der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im Oktober/November 2014 vor
(DS-Nr. 129/14). Seinerzeit war noch angestrebt, auf die im wirksamen FNP
dargestellte Möglichkeit zur Erweiterung der Burg um ein sog. „Boarding-Haus“
zu verzichten. Dieses städtebauliche Ziel wurde inzwischen aufgegeben, nachdem
der Eigentümer, einem Wunsch der Gemeindevertretung folgend, im Zeitraum August
bis November 2016 ein Workshop-Verfahren durchgeführt hatte (Workshop-Verfahren zur ergänzenden
Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage).
Ziel des Workshop-Verfahrens war es, eine verträgliche Architektursprache für die ergänzende Wohnbebauung westlich der Neuen Hakeburg zu finden. Der bzw. die zusätzlich entstehenden Baukörper sollen eine deutliche Bezugnahme und/oder eine formale Auseinandersetzung mit dem denkmalgeschützten Baukörper der Neuen Hakeburg herstellen. Eine wichtige Rolle soll dabei der Ensemblewirkung von Burg, der nördlich des Burghofes gelegenen Remise, der Toranlage und der historischen Gartenanlage des Einzeldenkmals zukommen. Eingriffe in den Baumbestand und die mit der Neubebauung verbundene Versiegelung sollen auf das notwendige Minimum begrenzt bleiben.
In ihren Sitzungen am 13.10. und abschließend am 04.11.2016 wählte
die für das Workshop-Verfahren gebildete Jury, bestehend aus Vertretern des
Eigentümers, der Gemeindevertretung und der Verwaltung, einvernehmlich einen
der insgesamt sechs Workshop-Beiträge aus. Dieser Beitrag wird nun Grundlage für
die weitere Bauleitplanung.
Die vorgesehenen Inhalte der 16. Änderung des FNP sind
dem Entwurf, Stand 14.11.2016 zu entnehmen (vgl. Anl. 2). Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung werden eine Beteiligung von Öffentlichkeit
und von Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Entwurf
erfolgen.
Der Eigentümer verpflichtete sich mit Vertrag vom
24.07./08.08.2013, die Kosten für stadtplanerische Leistungen auch zur Änderung
des FNP sowie für ggf. ergänzend notwendige Fachgutachten zu tragen.
Neben den beiden vorgenannten Bauleitplan-Verfahren wird auch
eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom
7. Oktober 2009 erforderlich sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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