1) Die zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP HR, Stand 19.07.2016) erarbeitete Stellungnahme der Gemeinde Kleinmachnow wird gebilligt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme fristgemäß, d.h. spätestens zum 15. Dezember 2016, der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) zuzusenden.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) auch die Gemeinde Kleinmachnow aufgefordert, zum Entwurf des LEP HR vom 19.07.2016 Stellung zu nehmen. Eventuelle Anregungen und Bedenken zum Entwurf sollen bis zum 15.12.2016 schriftlich vorgetragen werden (vgl. Anl. 2, Anschreiben der GL).
Zugleich weist die GL auf die Möglichkeit hin, den Entwurf des LEP HR, bestehend aus den Festlegungskarte sowie einem umfangreichen Textteil, im Internet unter der Adresse https://online-beteiligung.org/lephr/ einzusehen und bei Bedarf von dort herunter zu laden.
Die Festlegungskarte sowie ein vergrößerter Auszug aus dieser Karte und aus der Legende sind dieser Drucksache in Anl. 3 beigefügt. Aus dem Textteil sind ergänzend beigefügt die Abbildungen 6 – „Metropole, Oberzentren und Mittelzentren mit Mittelbereichen“ und 7 – „Grundversorgungsbereiche“.
Zum Entwurf des LEP HR soll die als Anl. 1 vorbereitete Stellungnahme abgegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Stellungnahme der Gemeinde Kleinmachnow zum LEP HR
2. Anschreiben der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) v. 12.09.2016
3. LEP HR, Auszug Festlegungskarte mit Legende