Betreff
Rahmenbedingungen für die Neufassung der Entgeltordnung für den KITA-Verbund und anerkannte Tagespflegestellen in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 153/16
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung einer Neufassung der „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Entgelte und des Essengeldes (Entgeltordnung) gemäß § 17 des Kita-Gesetzes“ für Kindertagesstätten des Kita-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Tagespflegestellen in Kleinmachnow erste Schritte vorzunehmen.


Die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Entgelte und des Essengeldes (Entgeltordnung) gemäß § 17 KITA-Gesetz“ für die Gemeinde Kleinmachnow sind am 23.02.2006 beschlossen worden.

 

Gemeinsam mit dem Werksausschusses des KITA-Verbundes, der Eigenbetriebsleiterin des KITA-Verbundes, Frau Feser, und dem Bürgermeister wurde angeregt, die Entgeltordnung neu zu fassen.

 

In Vorbereitung auf eine geplante Neufassung müssen grundsätzliche Fragen vorab entschieden werden.

 

Dabei geht es u. a. um folgende Fragen:

 

1. Zu welchen Gesamteinnahmen soll die neue Entgeltordnung in der Summe (bezogen auf die Zahl der betreuten Kinder) führen?

 

2. Soll die Beitragsfreiheit für bestimmte Gruppen berücksichtigt werden, z. B. Kinder im Jahr vor der Einschulung, Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich bei einer Grundbetreuung (6 Stunden)?

 

3. Soll eine stärkere, gleichbleibende oder schwächere Berücksichtigung von Familien mit mehreren Kindern erfolgen?

 

4. Soll als Berechnungsgrundlage grundsätzlich weiterhin das Nettoeinkommen der Familie zugrunde liegen, oder soll das Bruttoeinkommen evtl. des Vorjahres mit Ausnahmetatbeständen zugrunde gelegt werden?

 

Diese Grundsatzentscheidungen und weitere aufkommende Fragen müssen vorab geklärt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Grund der Komplexität des Themas eine Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser Arbeitsgruppe soll sich unter Federführung der Werkleitung des KITA-Verbundes zusammensetzen und aus Mitgliedern der Fraktionen, der Verwaltung und Beschäftigtenvertreter/innen des WAK bestehen. Nach Klärung der Grundsatzfragen soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches Modellrechnungen über die finanziellen Auswirkungen erstellt und diese zur Beratung in den erforderlichen Gremien der Gemeinde Kleinmachnow als ersten Schritt vorlegt.

 

Grundsätzlicher Hinweis:

Eine neue Entgeltordnung bedarf der Einvernehmensherstellung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.