Betreff
Kassenkredit der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 159/16
Art
Beschlussvorlage

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Gemeindehaushalt Kleinmachnow wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.


Gemäß § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist der Höchstbetrag der Kassenkredite nicht mehr Bestandteil der Festsetzung der Haushaltssatzung.

Eine Änderung des Beschlusses und somit des Höchstbetrages des Kassenkredites zieht nicht die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltsplanes nach sich.

 

Die Höhe des Kassenkredites beträgt 1.000.000,00 EUR.

 

Bei Änderung des Höchstbetrages des Kassenkredites in Anwendung des § 76 Abs. 2 BbgKVerf ist ein gesonderter Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.

 

 

  


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein