Der sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der Freibad Kiebitzberge GmbH, in der Fassung vom 13. Mai 2016, ergebende Jahresfehlbetrag in Höhe von 457.361,13 €, ist auf eine Höhe von 400.000,00 € gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen.
Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Geschäftsanteile.
Der Anteil der Gemeinde Kleinmachnow beträgt vom Gesamtjahresfehlbetrag 199.200,00 €.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2016 die Empfehlung gegeben, den Jahresfehlbetrag gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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