Betreff
Bebauung im geschützten Bannwald
Vorlage
DS-Nr. 180/16
Art
Anfrage

Es soll im geschützten Bannwald in der Straße Im Kamp gebaut werden, schräg gegenüber der Eigenherd-Schule in Richtung Kapuzinerweg. Das habe ich durch Bauschilder und Elternvertreter der Eigenherd-Schule erfahren. Der Bannwald ist eine geschützte Grünzone, was im Flächennutzungsplan so festgelegt ist. Er zieht sich als einzig erhaltenes Waldgebiet durch ganz Kleinmachnow.

Es werden wohl zwei Grundstücke mit 2. Reihe Bebauung durch Fuchs und Partner bebaut. Das ist dann die erste legitimierte Bebauung des Bannwaldes für private Zwecke seit 1930. Bei Information im Bauausschuss hätte man wohl eine einvernehmliche Lösung finden können (B-Plan-Änderung). Nicht jede parzellierte Fläche darf bebaut werden.

 

Fragen an die Verwaltung:

·      Wie kann das möglich sein?

·      Warum wurde der Bauausschuss, in dem sonst über jede Kleinigkeit geredet und abgestimmt wird, hier nicht informiert?

·      Warum wurde dieser Änderung im B-Plan 003-C, Eigenherd-Süd, wohl schon im Jahr 2003 zugestimmt? Warum hat die Verwaltung es damals eingebracht?

·      Wo bleibt das Bekenntnis von Herrn Grubert, keine weiteren Flächen zu bebauen?