Die
zusätzlichen Flächen B1 (ehem. Herrenhaus) und B2 (ehem. Scheune, jetzt Wald),
die über den städtebaulichen Vertrag hinausgehen, werden nicht in die Parkgestaltung
und den Grundsatzbeschluss mit einbezogen.
· B1 und B2 sind in der
Anlage 2 rot gestrichelt markiert, da sie nicht Inhalt des Vertrages zwischen
evangelischer Kirche und Gemeinde Kleinmachnow sind.
· Die Gesamtkosten von 465.000
Euro einschließlich der Planungskosten sind entschieden zu hoch. Deshalb sind
die Flächen nicht mit einzubeziehen. Es ist ausreichend, die vertraglich
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
· Die Flächen B1 und B2 sind
aus Naturschutzsicht besonders sensibel (Wald und Fledermausquartiere auf B2,
Altbaumbestand auf B1), sodass man sie in Ruhe lassen sollte.
· Die UNB hat schon in einem
ersten Anlauf im Jahr 2014 den geplanten Bau einer Kirche im Bereich B2 aus
naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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