Betreff
Änderungsantrag zur DS-Nr. 110/16/1 - Grundsatzbeschluss zum Vorhaben "Altes Dorf, Neugestaltung Freifläche ehemaliger Gutshof"
Vorlage
DS-Nr. 182/16
Art
Antrag

Die zusätzlichen Flächen B1 (ehem. Herrenhaus) und B2 (ehem. Scheune, jetzt Wald), die über den städtebaulichen Vertrag hinausgehen, werden nicht in die Parkgestaltung und den Grundsatzbeschluss mit einbezogen.


·      B1 und B2 sind in der Anlage 2 rot gestrichelt markiert, da sie nicht Inhalt des Vertrages zwischen evangelischer Kirche und Gemeinde Kleinmachnow sind.

·      Die Gesamtkosten von 465.000 Euro einschließlich der Planungskosten sind entschieden zu hoch. Deshalb sind die Flächen nicht mit einzubeziehen. Es ist ausreichend, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

·      Die Flächen B1 und B2 sind aus Naturschutzsicht besonders sensibel (Wald und Fledermausquartiere auf B2, Altbaumbestand auf B1), sodass man sie in Ruhe lassen sollte.

·      Die UNB hat schon in einem ersten Anlauf im Jahr 2014 den geplanten Bau einer Kirche im Bereich B2 aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein