Betreff
Abwägung zum ergänzten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 "Märkische Heide/Heidefeld" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 004/17
Art
Beschlussvorlage

1)    Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange zum ergänzten Entwurf der 2. Änderung des Be­bauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) einge­gangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Mit Beschluss vom 12.11.2015 (DS-Nr. 112/15) ist ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ eingeleitet worden.

 

Mit dem Verfahren soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die zulässige Höhe von Ein­friedungen neu geregelt werden. Entsprechend den Textlichen Festsetzungen (TF) 4.8 und 4.9 des B-Planes in seiner rechtswirksamen Fassung sind derzeit allseitig nur Einfriedungen bis max. 1,3 m Höhe als offene Zäune oder Hecken zulässig.

 

Angepasst werden soll außerdem die festgesetzte Bauweise auf den Grundstücken Grasweg 46 (Fl. 4, Flst. 270), Grasweg 48 (Fl. 4, Flst. 271), Heidefeld 11 (Flur 6, Flurstück 65), Heidereiterweg 15 (Fl. 5, Flst. 110), Lupinenschlag 16 (Fl. 5, Flst. 109) und Märkische Heide 17 (Fl. 5, Flst. 62).

Mit DS-Nr. 143/16 vom 15.12.2016 wurde eine Anpassung der zulässigen Bauweise auch auf den Grundstücken Schleusenweg 60 (Flurstücke 3 und 129/4 der Flur 6) und Schleusenweg 64 (Flurstücke 130/4 und 5) beschlossen.

 

Der ergänzte (Text-)Bebauungsplan-Entwurf wurde am 15.12.2016 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 08.02.2017 bis einschließlich 10.03.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 02.02.2017. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 18 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)         Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“

Abwägungsmaterialien:

2)    Beteiligung der Öffentlichkeit

3)    Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange