1) Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722), BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 01.06.2017 wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 12.11.2015 (DS-Nr. 112/15) ist ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ eingeleitet worden.
Mit der 2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 wird eine Neuregelung hinsichtlich
der Höhe von Einfriedungen vorgenommen. Mit
der Anpassung der TF Nr. 4.8 und 4.9 kommt die Gemeinde in städtebaulich
vertretbaren Grenzen den inzwischen geänderten Nutzerwünschen nach Einfriedung
der privaten Grundstücke entgegen.
Darüber hinaus wird für acht Baugrundstücke die zulässige Bauweise von bisher nur „Doppelhäuser“ auf „Doppelhäuser und Einzelhäuser“ erweitert. Aus dieser Änderung ergeben sich ebenfalls Anpassungen zur maximal zulässigen Grundfläche sowie zu Mindestgrundstücksgrößen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 08.02. bis einschließlich 10.03.2017 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 02.02.2017) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan) als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-009-2
2)
2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“
(Textbebauungsplan), Stand: 01.06.2017
3)
Begründung
zum Textbebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-009-2, Stand: 01.06.2017