2) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
4)
Das Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Die
Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 080/15 am 09.07.2015 beschlossen für
den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050
„Bereich Mittebruch“ aufzustellen. Zur
Sicherung der Planungen hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung eine
Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die zunächst bis zum
17.07.2017 gilt. Dem
Bauausschuss sind in der Sitzung vom 14.11.2016 (INFO 023/16) Vorschläge zu
künftigen Planinhalten zur Information und Meinungsbildung vorgestellt worden.
Das Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ wird
durch die Straßen Zehlendorfer Damm, Förster-Funke-Allee, Im Kamp und
Meiereifeld umschlossen. Es zählt planungsrechtlich zum unbeplanten
Innenbereich (§ 34 BauGB). Vorhaben sind in dem im Zusammenhang bebauten
Ortsteil auf Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zulässig.
Das Plangebiet befindet sich mittig des Gemeindegebietes. Die an den Geltungsbereich angrenzenden rechtswirksam überplanten Gebiete sind nördlich und östlich die Eigenherd-Siedlung mit den Bebauungsplänen KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ und KLM-BP-003-a „Eigenherd Süd“, südlich KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ sowie westlich KLM-BP-031 „Im Kamp (südlicher Teil)“.
Das
Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen der Gemeinde im Jahr 2012, die
vollständige Überplanung des Gemeindegebietes voranzutreiben. Mit dem Bebauungsplan soll dieser
bisher isolierte unbeplante Innenbereich nun ebenfalls städtebaulich geordnet, seine vorhandenen Funktionen
dauerhaft gesichert sowie
das Orts- und Landschaftsbild gewahrt werden. Der vor allem im
Blockinnenbereich über die letzten Jahre gewachsene Grün- und Gehölzbestand
soll von Bebauung frei gehalten und damit geschützt werden. Dies soll u. a.
durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) unter
Berücksichtigung des Bestandes realisiert werden.
Gemäß
Aufstellungsbeschluss wird insbesondere angestrebt:
Maß
der Nutzung: Orientierung an den in Kleinmachnow üblichen und den im
B-Plan-Gebiet vorhandenen zurückhaltenden Größenordnungen
Bauweise
und Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) unter
Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes
Gestalterische
Regelungen
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf (vgl. Anlagen 2 und 3) der
Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur
Äußerung gegeben werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein
B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der voraussichtlich im Sommer 2017 der
Gemeindevertretung vorgelegt und danach für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf – Planzeichnung
(Stand: 23.01.2017)
3.
Bebauungsplan-Vorentwurf – Textliche
Festsetzungen mit Begründung (ohne Anhang; Stand: 23.01.2017)