1. Die
drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) gründen den
Zweckverband Bauhof.
2. Der
gegründete Zweckverband Bauhof soll seine Tätigkeit spätestens zum 1. Januar
2019 aufnehmen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow
und der Gemeinde Stahnsdorf die für die Zweckverbandsgründung notwendigen
Unterlagen und Vereinbarungen zu erstellen und der Gemeindevertretung möglichst
im IV. Quartal 2017 zur Behandlung vorlegen.
Die Gründung eines gemeinsamen
Zweckverbandes für die Region TKS wird seit längerer Zeit verfolgt. Mit der
DS-Nr. 076/11 hat die Gemeindevertretung Kleinmachnow am 05.05.2011
beschlossen, eine gemeinsame Organisationsform des Bauhofs der Gemeinde
Kleinmachnow für die Kommunen Kleinmachnow und Teltow zu untersuchen. Der
gleichartige Beschluss wurde unter der Drucksache DS-Nr. 047/11/neu am
25.05.2011 in der Stadtverordneten Versammlung der Stadt Teltow beschlossen.
Die auf Grund der Beschlusslage erfolgte Prüfung der verschiedenen möglichen
Organisationsformen
· Eigenbetrieb,
· Zweckverband,
· AöR,
· GmbH
kam zum Ergebnis, dass der Zweckverband die
geeignete Organisationsform ist. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten wurde durch die
Firma Heyder & Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH eine
Betrachtung zum interkommunalen Baubetriebshof Kleinmachnow/Teltow vorgelegt,
welche erstmals auch konkrete Zahlenbeispiele beinhaltete. Im Weiteren sind
dann die bisherigen Untersuchungsergebnisse zur Prüfung einer gemeinsamen Organisationsform
des Bauhofs zusammengefast worden (Info 011/13), mit dem Ergebnis, dass
weitergehende Untersuchungen notwendig
sind. Diesen Auftrag zur weitergehenden
und vertiefenden Untersuchung hat wiederum das Büro Heyder & Partner
erhalten und im November 2013 eine umfangreiche Projektstudie vorgelegt,
erstmals auch konkrete Zahlen zu
Umsätzen, Mitarbeitern usw.
enthielt. Die Studie ist den Vertretungen der Gemeinde Kleinmachnow und der
Stadt Teltow übergeben worden. Weiterhin wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der
kommunalen Zusammenarbeit, insbesondere durch die mit dessen Artikel 1
vorgenommene Neufassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKGBbg
[GVBl. I Nr. 32]) vom 10.07.2014 klargestellt, dass Zweckverbände auch gebildet
werden können, wenn sie lediglich mit der Durchführung von Aufgaben für die
Verbandsmitglieder beauftragt werden (sog. Mandatierung) und nicht nur für
Fälle der Wahrnehmung von Aufgaben in eigener Zuständigkeit die übertragen
worden sind(Delegierung).
Die nunmehr ins Licht gerückte
Rechtsprechung der Europäischen Union hinsichtlich der Mehrwertsteuerfreiheit
von Zweckverbänden hatte alle weiteren Aktivitäten zur Untersuchung und
Gründung eines Zweckverbandes erstmals gestoppt. Ziel der Unterbrechungen war
es, zunächst Klarheit darüber zu
erhalten, ob Zweckverbände in Deutschland weiterhin steuerlich so behandelt
werden wie Eigen- bzw. Regiebetriebe. Am 25.09.2015 hat der Deutsche Bundestag
das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet. Der
Bundesrat hat diesem Gesetz auch zugestimmt. Mit diesem Gesetz wurde § 2 b,
Umsatzsteuergesetz, grundlegend geändert und die Möglichkeit eröffnet, dass
Zweckverbände zukünftig weiterhin von der Mehrwertsteuer steuerbefreit sind.
Trotz dieser Gesetzesänderung sind Steuerberater und Finanzämter noch nicht
einig, wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll, da es bisher keine
Rechtsprechung und keine Durchführungsbestimmungen gibt. Diese wurde bis Ende
des Jahres 2016 erwartet (und liegt nun vor [Anlage 1]). Da der Gesetzestext
für die Steuerfreiheit der Zweckverbände genaue Angaben enthält und man davon
ausgeht, dass diese genauen Vorgaben eingehalten werden und die Steuerfreiheit
weiterhin besteht, hat man sich entschlossen den Weg der Zweckverbandsgründung
weiter voranzuschreiten.
Vor diesem Hintergrund wurde eine
Absichtserklärung zur Gründung eines Zweckverbandes Bauhof durch die Kommunen
Teltow und Kleinmachnow mit der DS-Nr. 014/15 am 26.03.2015 in Kleinmachnow
beschlossen. Den gleichlautenden Beschluss DS-Nr. 37/15 hat die Stadt Teltow am
7.10.2015 in der Stadtverordnetenversammlung gefasst, mit dem Zusatz, vorher
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu beauftragen. Um den Regionalcharakter
der Region TKS zu wahren, wurde die
Gemeindevertretung Stahnsdorf ebenfalls gefragt, ob sie solch einen Beschluss
ebenfalls fassen möchte. Diese hat am 10.12.2015 unter der DS-Nr. B-15/163, 1.
Änderung, gleichlautenden Beschluss gefasst. Ebenfalls mit dem Zusatz, dass in
Abhängigkeit von dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung die zur
Gründung notwenigen Vorbereitungen getroffen werden sollen. Daraufhin wurde
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die drei Bürgermeister beauftragt.
Die PSPC – Public Sector Project
Consultants GmbH hat mit Stand vom
15.07.2016 die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt. Allen
Stadtverordneten und Gemeindevertretern in der Region wurde dieses Ergebnis
elektronisch zugestellt. Am 12.10.2016, 18:30 Uhr wurden alle Stadtverordneten
und Gemeindevertreter der Region in das Rathaus Kleinmachnow eingeladen. An
diesem Termin stellte PSPC die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und das Ergebnis
öffentlich vor. Es wurde festgestellt,
dass die Gründung eines Zweckverbandes für die Stadt Teltow und die Gemeinde
Kleinmachnow wirtschaftlich ist. Für die Gemeinde Stahnsdorf ist es unter den
Annahme, dass die gleichen quantitativen und qualitativen Leistungen wie in
Kleinmachnow und Teltow zu erbringen sind, derzeit nicht wirtschaftlich, da die
Ausgaben bedeutend steigen würden. Aufgrund dessen hat der Finanzausschuss der
Gemeinde Stahnsdorf am 22.11.2016 sich
nochmals die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorstellen lassen. Die Gemeindevertreter
stellten fest, dass sie eine Ergänzung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
benötigen um den positiven Nutzen für die Gemeinde Stahnsdorf zu ermitteln
unter der Voraussetzung eines gleichbleibenden Leistungsumfanges in Stahnsdorf.
Unter der Annahme, dass die Problematik der
Umsatzsteuer per Gesetz letztendlich geregelt ist, sind nun durch die
Gemeindevertreter und Stadtverordneten die Weichen zu stellen, ob die Region
TKS einen gemeinsamen Bauhof zur Wahrnehmung ihrer öffentlichen Interessen
gründen möchte oder ob andere Formen gewünscht werden. Diese Beschlussvorlage
soll Klarheit schaffen, damit für die Kommunen und die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des jetzigen Bauhofs Kleinmachnow dauerhafte Perspektiven eintreten
können.
Bei einem positiven Votum für diesen
Beschluss sind bis zur Gründung des Zweckverbandes die nachfolgend genannten
Punkte abzuklären:
· verbindliche Festlegung der Aufgaben die der Zweckverband für die
Kommunen wahrnehmen soll,
· Festlegung der Quantitäten und Qualitäten mit Untersetzung der damit zu
erwartenden Kosten für den Zweckverband und die Begleichung dieser durch die
Kommunen,
· Prüfung der Anzahl der Übernahme der Mitarbeiter aus den Kommunen und Rechtliche
Würdigung des Übergangs der Arbeitnehmer von den Kommunen zum Zweckverband,
· Prüfen der Möglichkeiten zum Standort 'Neuer Zweckverband'; hierzu ist
unbedingt die Mitarbeit und Hilfe der Kommunen und der Bürgermeister notwendig,
Klärung des Kaufpreises,
· Anfangsfinanzierung des Zweckverbandes, Einbringung von Maschinen,
Geräten und Grundstücken in den Zweckverband durch die Kommunen, Wertermittlung
dieser,
· Konkrete Baukostenermittlung zur Errichtung der Gebäude und Anlagen für
den zukünftigen Zweckverband,
· Ermittlung der Verrechnungssätze des Zweckverbandes,
· Externe Prüfung der Steuergesetzmäßigkeit § 2b, UStG,
· Satzung des Zweckverbandes.
Um die dazu
erforderlichen externen Fachmeinungen einzuholen, sind finanzielle Mittel
notwendig. Es wird eingeschätzt, dass ca. 15.000 Euro/Kommune (Dreipartnermodell)
ausreichend sind. Beim Zweipartnermodel werden die Kosten nur geringfügig unter
45.000 Euro insgesamt liegen.
Anlagen
Umsatzbesteuerung der Leistungen der
öffentlichen Hand;
Anwendungsfragen des § 2b UStG (BMF-Schreiben vom 16.12.2016)
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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