Betreff
Investition in den Fuhrpark des Bauhofs
Vorlage
DS-Nr. 019/17
Art
Beschlussvorlage

Der Werksausschuss möchte das Durchschnittsalter der Fahrzeuge im Bauhof zwischen 8 und 9 Jahren halten. Die Investitionssumme zur Erneuerung des Fuhrparks ist in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bauhofs auf 400 T€/Jahr zu erhöhen.

 

Anlage:

Anlage 1: Bauhof Fahrzeuge -Neukauf und Ausschreibung-

 


Der Bauhof hat einen aktuellen Fahrzeugbestand von 43 Fahrzeugen und 8 Hängern.

Es ist festzustellen, dass die Reparaturkosten und der Ausfall der Fahrzeuge mit dem Alter der Fahrzeuge ansteigen. Kommunalfahrzeuge werden von allen Anbietern nicht mehr so robust gefertigt, wie dies in den 90-iger Jahren üblich war. Dies liegt u.a. an den verschärften Vorgaben der Umweltschutzgesetze und dem finanziellen Wettbewerb der einzelnen Fahrzeughersteller. Im Ergebnis dessen ist festzustellen, dass Fahrzeuge mit einem Alter von 10 bis 12 Jahren überdurchschnittlich viele Ausfälle von wichtigen Betriebssystemen aufweisen. Diese Fahrzeuge fallen aufgrund der komplizierten und komplexen Reparatur für längere Zeit (2 – 3 Wochen) für den Arbeitsprozess aus. Diese Fahrzeuge können nicht mehr in der bauhofeigenen Werkstatt repariert werden. Des Weiteren ist zu verzeichnen, dass die Ersatzteilpreise in diesem Segment stark ansteigen. Finanziell erfasst werden derzeit die Reparaturkosten und die Ersatzteilkosten im Bauhof. Die Kosten des Ausfalls der Fahrzeuge werden derzeit noch nicht erfasst. Um diese Kosten für die Zukunft zu drosseln und die Arbeitsfähigkeit der Maschinen ganzjährig gewährleisten zu können, ist es erforderlich, das Alter der Fahrzeuge auf ein Durchschnittsalter von 8 bis 9 Jahren festzulegen. Dabei können einige Fahrzeuge ein höheres Alter aufweisen, wenn die Beschaffenheit der Fahrzeuge, die Einsatzzeiten, die Reparaturkosten dies ermöglichen. Ggf. wird es erforderlich, dass Fahrzeuge die höhere Reparaturkosten (systembedingte teure Komponenten) oder höheren Verschleiß aufweisen, eher zu ersetzen sind. Ein weiteres Ziel sollte sein, dass entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten vorwiegend Neufahrzeuge angeschafft werden. Die Neuinvestitionen der Fahrzeuge steigen jährlich aufgrund des Fahrzeugpreises. Die bisherige Praxis der Reinvestition der Abschreibungen reicht nicht mehr aus. In der Anlage 1 ist dargestellt, dass die Abschreibungen des aktuellen Fahrzeugbestandes bei ca. 235 T€ liegen. Der geschätzte Fahrzeugpreis aller Fahrzeuge bei Neukauf liegt derzeit bei 3,6 Mio. €. Bei einem Durchschnittsalter von 8 Jahren würde dies eine Reinvestition zur Erhaltung des Fahrzeugbestands/Fahrzeugalters von 450 T€/Jahr notwendig machen.

Der Werksausschuss empfiehlt somit der Werkleitung in den Wirtschaftsplänen ab 2018 die Investitionssumme zur Erhaltung des Fahrzeugparks auf 400 T€ zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass diese Mittel auch im laufenden Wirtschaftsjahr durch den Bauhof erwirtschaftet werden und die Liquidität des Bauhofs unter dieser Investitionssumme nicht leidet. Die Werkleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Investitionen nur dann getätigt werden, wenn ausreichend Liquidität im Laufe des Jahres vorhanden ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein