Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und
3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 19.09.2013 (DS-Nr. 076/13) ist ein Verfahren zur Änderung der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit DS-Nr. 140/16 gebilligt und im Zeitraum vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 29.11.2016. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 23 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
In Reaktion auf die
Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für
Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Dezernat Praktische
Denkmalpflege (vom 09.01.2017) sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des
Landkreises Potsdam-Mittelmark (vom 11.01.2017) wurde durch eine Änderung der
Planzeichnung der Umgebungsschutz des Baudenkmals Stahnsdorfer Damm 81
sichergestellt.
Eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 17.02.2017. Die eingehenden Stellungnahmen der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit bzw. der berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Eingang bei der Gemeinde abgewogen und ggf. eingearbeitet.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.02, eingesehen werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-
Wissenschaft)“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB