Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 027/17
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden   zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-

             Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und

             3 dargestellt.

 

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger           öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis            führten.


Am 10.10.2002 (DS-Nr. 147/02) wurde durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c „Fashion-Park“ durch Änderung des Ursprungsplanes sowie die Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 19.09.2013 (DS-Nr. 076/13) ist ein Verfahren zur Änderung der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingeleitet worden.

 

Der B-Plan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit DS-Nr. 140/16 gebilligt und im Zeitraum vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 29.11.2016. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 23 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

In Reaktion auf die Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Dezernat Praktische Denkmalpflege (vom 09.01.2017) sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark (vom 11.01.2017) wurde durch eine Änderung der Planzeichnung der Umgebungsschutz des Baudenkmals Stahnsdorfer Damm 81 sichergestellt.

 

Eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 17.02.2017. Die eingehenden Stellungnahmen der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit bzw. der berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Eingang bei der Gemeinde abgewogen und ggf. eingearbeitet.

 

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.02, eingesehen werden.

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-

      Wissenschaft)“

Abwägungsmaterialien:

2)         Beteiligung der Öffentlichkeit

3)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB