2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Beschluss vom 19.02.2015 (DS-Nr. 175/14) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingeleitet worden.
Ziel des Bebauungsplan-Verfahrens ist es, für die beiden in
den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke (vgl. Anl. 1), unmittelbar
nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der
Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Alle weiteren Festsetzungen des
Bebauungsplanes 019 in seiner bisher rechtswirksamen Fassung sollen unverändert
bleiben.
Parallel wird zum Bebauungsplan wird die Arbeit am Verkehrskonzept
für den Ortskern fortgesetzt, in das auch evtl. verkehrliche Auswirkungen aus der
im Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung Berücksichtigung finden
sollen. Über den Stand der Überlegungen zum verkehrlichen Problembereich
Förster-Funke-Allee werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse mit einer gesonderten Unterlage informiert (siehe INFO 010/17).
Der B-Plan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 02.11.2016 bis einschließlich 02.12.2016 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 02.11.2016. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 20 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen acht Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring
am Feld“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger
öffentlicher Belange