Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 "Förster-Funke-Allee/Ring am Feld" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 028/17
Art
Beschlussvorlage

1)   Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beach­ten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern nament­lich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert über­geben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Mit Beschluss vom 19.02.2015 (DS-Nr. 175/14) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingeleitet worden.

 

Ziel des Bebauungsplan-Verfahrens ist es, für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke (vgl. Anl. 1), unmittelbar nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes 019 in seiner bisher rechtswirksamen Fassung sollen unverändert bleiben.

 

Parallel wird zum Bebauungsplan wird die Arbeit am Verkehrskonzept für den Ortskern fortgesetzt, in das auch evtl. verkehrliche Auswirkungen aus der im Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung Berücksichtigung finden sollen. Über den Stand der Überlegungen zum verkehrlichen Problembereich Förster-Funke-Allee werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse mit einer gesonderten Unterlage informiert (siehe INFO 010/17).

 

Der B-Plan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 02.11.2016 bis einschließlich 02.12.2016 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 02.11.2016. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 20 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Be­lange. Von der Öffentlichkeit gingen acht Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abge­wogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)    Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“

Abwägungsmaterialien:

2)    Beteiligung der Öffentlichkeit

3)    Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange