Betreff
Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm
Vorlage
DS-Nr. 031/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-08) für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 14. Änderung vom 31. Juli 2014 mit Deckblatt vom 06.03.2017.

2)        Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmach­now der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.

 


Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 06.02.2003 ein Verfahren zur 8. Änderung des FNP eingeleitet. Mit DS-Nr. 039/16 vom 19.05.2016 grenzte sie den vorgesehenen Änderungsbereich neu ab (Änderungsbereich vgl. Anlage 1) und präzisierte die angestrebten städtebaulichen Ziele für die Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm.

Vorgesehen ist die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.

durchgeführt.

Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne

-           KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)",

-           KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“,

-           KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ und

-           KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 8. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der hier zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmi­gung einge­reicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Hinweis:

Kosten dieses Bauleitplan-Verfahrens, die durch Beauftragung externer Büros für insbesondere stadtplanerische und landschaftsplanerische Leistungen entstehen, werden von der P&E mbH getragen. Die P&E mbH ist Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow für den Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Änderungsbereiches

2)        8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm (Stand 06.03.2017)

3)        Begründung zur 8. FNP-Änderung (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)