Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)"
Vorlage
DS-Nr. 033/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) ‑ BauGB - den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen

(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)        Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Am 10.10.2002 (DS-Nr. 147/02) wurde durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c „Fashion-Park“ durch Änderung des Ursprungsplanes sowie die Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 19.09.2013 (DS-Nr. 076/13) ist ein Verfahren zur Änderung der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingeleitet worden.

 

Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ soll insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen schaffen, eine direkte Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg ermöglichen sowie die Erreichbarkeit der künftigen öffentlichen Grünfläche „Stolper Berg“ (Parkanlage) für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Weiterhin sollen Flächen für eine sportliche Anlage und gegebenenfalls für den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.04.2015 sowie der Behörden mit Anschreiben vom 04.05.2015, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 29.11.2016) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

 

1)        Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“

Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus

2)        Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 06.03.2017)

3)    Begründung