Die dritte Änderung der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kleinmachnow wird beschlossen.
Bisher wurde die Hundesteuermarke bei Verlust ohne anfallende Gebühr ersetzt. Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage dieser Ersatzmarken sieht sich die Gemeinde gezwungen, eine Gebühr in Höhe von 3,00 € für jede verloren gegangene Hundesteuermarke zu erheben. Damit werden dem Verwaltungsaufwand und den Anschaffungskosten der Ersatzsteuermarken Rechnung getragen.
Die geschätzten Einnahmen für ein Jahr belaufen sich auf 100,00 € bis 150,00 €. Diese Schätzung beruht auf den Daten des Vorjahres.
Gemäß § 12 Abs. 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kleinmachnow wurde ab 01.01.2017 für den Ersatz der Hundesteuermarke eine Gebühr beschlossen. Die Hundesteuersatzung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Kleinmachnow am 03.11.2016 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 16 vom 28.11.2016 veröffentlicht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Ergebnis-HH |
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Anlage: Satzung
zur dritten Änderung der Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung
allgemeiner Verwaltungsgebühren