Betreff
Durchwegung des Geländes der BBIS
Vorlage
DS-Nr. 055/17
Art
Anfrage

Die Internationale Schule BBIS hat die Durchwegung des Schulgeländes zwar wieder freigegeben, doch nur eingeschränkt auf Zeiten, zu denen auch Schulbetrieb stattfindet. Diese eingeschränkte Nutzung entspricht nicht dem Städtebaulichen Vertrag.

 

1.   Welche Maßnahmen hat der Bürgermeister bislang unternommen, um die Erfüllung des Städtebaulichen Vertrages zur öffentlichen Durchwegung des Geländes der BBIS sicherzustellen?

2.   Sind schon Schritte eingeleitet, den für alle Kleinmachnower zu den definierten Uhrzeiten zu gewährleistenden Durchgang gerichtlich durchzusetzen?

3.   Welche Reaktionen gibt es Seitens der BBIS?