Betreff
Durchwegung des Geländes der BBIS
Vorlage
DS-Nr. 055/17
Art
Anfrage
Die Internationale Schule BBIS hat die
Durchwegung des Schulgeländes zwar wieder freigegeben, doch nur eingeschränkt
auf Zeiten, zu denen auch Schulbetrieb stattfindet. Diese eingeschränkte
Nutzung entspricht nicht dem Städtebaulichen Vertrag.
1.
Welche Maßnahmen
hat der Bürgermeister bislang unternommen, um die Erfüllung des Städtebaulichen
Vertrages zur öffentlichen Durchwegung des Geländes der BBIS sicherzustellen?
2.
Sind schon
Schritte eingeleitet, den für alle Kleinmachnower zu den definierten Uhrzeiten
zu gewährleistenden Durchgang gerichtlich durchzusetzen?
3.
Welche
Reaktionen gibt es Seitens der BBIS?