1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
‑ entfällt hier, da keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingingen ‑
Problembeschreibung/Begründung:
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen
im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch
diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die
Gemeindevertretung hatte am 26.03.2015 mit DS-Nr. 009/15 beschlossen, ein
Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der
ergänzenden Bezeichnung „für Gewerbe- und sonstige Flächen“ einzuleiten. Am
19.05.2016 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 041/16, das Verfahren
unter dem Namen „17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen“ weiterzuführen und den
Geltungsbereich anzupassen.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Die 17. Änderung des FNP ist
erforderlich, weil parallel zu Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. ‑Änderungsverfahren
auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten
vorzunehmen sind. Im Bereich von Grün- und Waldflächen soll u. a. der Verlauf
des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer Rad- und Wanderweg) ergänzt werden,
um eine Anpassungspflicht anderer öffentlicher Planungsträger an dieses
städtebauliche Ziel der Gemeinde zu erreichen. Zu korrigieren ist ferner z.B.
die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä.
entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage
aktualisiert.
Mit Schreiben vom 24.01.2017 wurden die Behörden / Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 17. FNP-Änderung beteiligt, öffentlich ausgelegt wurde er im Zeitraum vom 27.02. bis 31.03.2017.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweise:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-FNP-17
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)
3)
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum Januar – März 2017)