Betreff
Abwägung zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 058/17
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dar­gestellt.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Be­lange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 17. Änderung des Flächen­nutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Hinweis zum Datenschutz:

‑ entfällt hier, da keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingingen ‑

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 26.03.2015 mit DS-Nr. 009/15 beschlossen, ein Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der ergänzenden Bezeichnung „für Gewerbe- und sonstige Flächen“ einzuleiten. Am 19.05.2016 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 041/16, das Verfahren unter dem Namen „17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen“ weiterzuführen und den Geltungsbereich anzupassen.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungs­pläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungs­ziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Die 17. Änderung des FNP ist erforderlich, weil parallel zu Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. ‑Änderungsverfahren auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen sind. Im Bereich von Grün- und Waldflächen soll u. a. der Verlauf des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine Anpassungspflicht anderer öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche Ziel der Gemeinde zu erreichen. Zu korrigieren ist ferner z.B. die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä. entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage aktualisiert.

Mit Schreiben vom 24.01.2017 wurden die Behörden / Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 17. FNP-Änderung beteiligt, öffentlich ausgelegt wurde er im Zeitraum vom 27.02. bis 31.03.2017.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

 

Hinweise:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.239,10

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-FNP-17

Abwägungsmaterialien:

2)      Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)

3)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum Januar – März 2017)