Betreff
Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-17 für einzelne Fächensignaturen und Zeichen
Vorlage
DS-Nr. 059/17
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 17. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-17) für einzelne Flächensignaturen und Zeichen,
bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 14. Änderung vom 31. Juli 2014
mit Deckblatt vom 08.05.2017.

2)      Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmach­now der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.

 


Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 26.03.2015 mit DS-Nr. 009/15 beschlossen, ein Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der ergänzenden Bezeichnung „für Gewerbe- und sonstige Flächen“ einzuleiten. Am 19.05.2016 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 041/16, das Verfahren unter dem Namen „17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen“ weiterzuführen und den Geltungsbereich anzupassen.

Die 17. Änderung des FNP ist erforderlich, weil parallel zu Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. ‑Änderungsverfahren auf der Ebene des Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen sind. Im Bereich von Grün- und Waldflächen soll u. a. der Verlauf des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine Anpassungspflicht anderer öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche Ziel der Gemeinde zu erreichen. Zu korrigieren ist ferner z.B. die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä. entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage aktualisiert.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 17. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der hier zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmi­gung einge­reicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.239,10

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)        17. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen (Stand 08.05.2017)

3)        Begründung zur 17. FNP-Änderung (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)