2) Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der
14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom
30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat,
am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die Gemeindevertretung hatte am 26.03.2015
mit DS-Nr. 009/15 beschlossen, ein Verfahren zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) mit der ergänzenden Bezeichnung „für Gewerbe- und
sonstige Flächen“ einzuleiten. Am 19.05.2016 beschloss die Gemeindevertretung
mit DS-Nr. 041/16, das Verfahren unter dem Namen „17. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen
und Zeichen“ weiterzuführen und den Geltungsbereich anzupassen.
Die
17. Änderung des FNP ist erforderlich, weil parallel zu
Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. ‑Änderungsverfahren auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen sind.
Im Bereich von Grün- und Waldflächen soll u. a. der Verlauf des Uferweges
Teltowkanalaue (Gemeinsamer Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine
Anpassungspflicht anderer öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche
Ziel der Gemeinde zu erreichen. Zu korrigieren ist ferner z.B. die Anordnung
von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä. entsprechend
ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage aktualisiert.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 17. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der hier zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2)
17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-17 für einzelne Flächensignaturen und Zeichen (Stand
08.05.2017)
3)
Begründung
zur 17. FNP-Änderung (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)