2) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Die
Gemeindevertretung hat am 19.05.2017 (DS-Nr. 036/16) beschlossen, für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ aufzustellen.
Das
Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha und gehört zum städtebaulichen
Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A
115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991)
Mit dem Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 wurden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben,
die das Wohnen nicht wesentlich stören geschaffen.
Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“
ersetzen und insoweit ändern.
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurde auf die Städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde (Stand 01.10.2015 vgl. Anlage 4, hier nur zur Information).
Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige, auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u. Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.), ist eine Architektonische Ideenfindung oder ein Wettbewerb angedacht. Das dazu erforderliche Verfahren soll abhängig vom Fortgang des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens vorbereitet werden, mit seiner Vorbereitung kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium erreicht hat. Die erzielten Ergebnisse sollen Grundlage der ab 2018 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von
der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Zum vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf
(vgl. Anlage 2)
soll der Öffentlichkeit und den berührten
Behörden frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die
Äußerungen sollen ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
finden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"
Teil A – Planzeichnung
Teil B – Textliche Festsetzungen
Nur zur Information:
3.
Überlagerung
Vorentwurf mit Städtebaulichem Lageplan, Konzept Nägeliarchitekten, Stand 01.10.2015
4.
Gegenüberstellung
Textliche Festsetzungen des KLM-BP 006-c-4 "Verlängerung
Fahrenheitstraße" und dem Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich
Pascalstraße"
5.
Hinweise
zum Verfahren und den Festsetzungen