Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"
Vorlage
DS-Nr. 060/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 


Die Gemeindevertretung hat am 19.05.2017 (DS-Nr. 036/16) beschlossen, für das in Anlage 1 ge­kennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ aufzustellen.

Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991)

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören geschaffen.


Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

 

Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurde auf die Städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde (Stand 01.10.2015 vgl. Anlage 4, hier nur zur Information).

Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige, auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u. Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.), ist eine Architektonische Ideenfindung oder ein Wettbewerb angedacht. Das dazu erforderliche Verfahren soll abhängig vom Fortgang des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens vorbereitet werden, mit seiner Vorbereitung kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium erreicht hat. Die erzielten Ergebnisse sollen Grundlage der ab 2018 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.

 

Zum vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anlage 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten Behörden frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Äußerungen sollen ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"

Teil A – Planzeichnung

Teil B – Textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

3.         Überlagerung Vorentwurf mit Städtebaulichem Lageplan, Konzept Nägeliarchitekten, Stand 01.10.2015

4.         Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen des KLM-BP 006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße" und dem Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"

5.         Hinweise zum Verfahren und den Festsetzungen