Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013
verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten
wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung
aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2)
und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung
eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden.
Für die nach §3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für
Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und
Soziales in seiner Sitzung am 23.02.2016 wurden bereits in der Sitzung am
15.11.2016 mit der Fachinformation KUSO 006/16 „Vereinsförderung 2017 –
Personalkostenförderung“ die entsprechenden Anträge vorgestellt und diskutiert.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 07.03.2017 wurde die DS-Nr. 042/17 „ Empfehlungen gem. § 4 Abs. 1 Vereinsförderrichtlinie“ mit folgender Maßgabe beschlossen: „Die Bewilligung der in Anlage 1 blau unterlegten Personalkosten sowie der Mieten wird, wie in Spalte „Ausgangswert 2017“ ausgewiesen, empfohlen. Die Bewilligung aller anderen Zuschüsse wird zurückgestellt.“ Dies wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich umgesetzt.
Die vorliegende Drucksache behandelt nunmehr die weiteren zu empfehlenden Anträge auf Vereinsförderung (s. Anlage 1).
Anlage 2 enthält
eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2017. Danach wurden
für 2017 Fördermittel in Höhe von ca. 396.500 € beantragt. Im Haushalt 2017
sind Mittel für die Förderung von Vereinen in Höhe von insgesamt 338.000 €
eingestellt.
Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen
der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in
Höhe von ca. 339.500 € benötigt.
Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2016 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endete am 31.03.2017.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
2. Gesamtübersicht
aller Anträge