Betreff
Vergabe von Bauleistungen zum Lückenschluss der Lärmschutzwand am Stolper Weg
Vorlage
DS-Nr. 078/17
Art
Beschlussvorlage

Nach Freihändiger Vergabe gemäß § 3 (5) VOB/A wird die Vergabe von Bauleistungen zum Lückenschluss der Lärmschutzwand am Stolper Weg an die Firma:

HE Umweltschutz + Ingenieurbau GmbH
Regensburger Straße 33
94036 Passau

beschlossen.

Die Vergabesumme beträgt Brutto: 118.741,90 €

 


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.10.2014 mit der DS 094/14 beschlossen, die Lücke in der Lärmschutzwand (LSW) am Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe der Grünfläche am Birkengrund gemäß Lärmaktionsplan 2013 zu schließen.

Nach Beschlussfassung zum Haushalt 2015 wurden daraufhin am 15.01.2015 die erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag gegeben. Der Bauantrag ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 14.09.2015 zugestellt und die Baugenehmigung am 28.01.2016 erteilt worden.

Die Bauleistung ist dann erstmalig im offenen Verfahren nach § 3 (1) u. (2) VOB/A ausgeschrieben worden. Die Bekanntmachung erfolgte am 25.02.2016. Die Vergabeunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert. Die Öffnung der abgegebenen zwei Angebote erfolgte am 05.04.2016. Beide Angebote wichen erheblich von den berechneten Kosten ab, so dass die Ausschreibung nach § 17 VOB/A aufgehoben werden musste. Vor dem Hintergrund dieser Ausschreibungsergebnisse wurde mit der DS 051/16 eine Budgeterhöhung beschlossen. Insofern wird hier ergänzend vollinhaltlich auf diese Drucksache verwiesen.

Gemäß DS 051/16 wurden die Vergabeunterlagen geändert [ein Gesamt-LV wurden zwei Lose aufgeteilt] und die Leistungen wurden nach Inkrafttreten des Haushaltes 2017 erneut im offenen Verfahren nach § 3 (1) u. (2) VOB/A ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde am 07.02.2017 öffentlich bekannt gemacht. Die Vergabeunterlagen für die beiden Lose [LSW und Garten- und Landschafts-[GaLa]-Arbeiten] wurden von insgesamt 9 Unternehmen angefordert. Zum Submissionstermin am 23.02.2017 um 11:00 Uhr lagen jedoch nur insgesamt 3 Angebote vor [LSW = 2; GaLa-Arbeiten = 1].

Leider mussten auch diese Ausschreibungen nach § 17 VOB/A am 21.03.2017 wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden. Die Angebote lagen mit +30%  bis +85% deutlich über den berechneten Kosten. In bestimmten LV-Positionen waren die Einheitspreise als unangemessen hoch zu bewerten. Die Ausschreibungsergebnisse überstiegen erneut die Kostenprognose und damit das verfügbare Budget, so dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 (1) 3 VOB/A vorlagen (siehe BGH, Urt. v. 20.11.2012 oder VK Brandenburg, Beschl. v. vom 02.04.2012 oder VK Bund, Beschl. v. 25.01.2013).

Die Gemeinde nahm daraufhin davon Abstand, ein drittes offenes Vergabeverfahren in die Wege zu leiten. Vor dem Hintergrund der beiden vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen ist die Verpflichtung zur Durchführung eines Wettbewerbs nach § 3 (1) u. (2) VOB/A hinreichend erfüllt. Es wurde eine Freihändige Vergabe § 3 (5) 4 VOB/A einschließlich Nachverhandlungen eröffnet.

Eine Freihändige Vergabe ist gemäß § 3 (5) 4 VOB/A zulässig, wenn nach der Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung eine neue Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht. Nachdem eine Öffentliche Ausschreibung hier bereits das zweite Mal aufgehoben werden musste, war von diesem Fall auszugehen und da sich das Nachverhandlungsverbot des § 15 VOB/A nur auf das Vergabeverfahren der Ausschreibung beschränkt, konnten mit dem erstplatzierten Bieter Angebotsverhandlungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Preisreduzierung eröffnet werden. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist darüber hinaus auch nach § 14 (4) 1 VgV für den Fall zulässig, dass in einem offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind. Das war hier der Fall. Da die geprüfte Angebotssumme des zweitplatzierten Bieters mit 85% deutlich über den berechneten Kosten lag, wurde die Möglichkeit signifikanter Reduzierungen hier nicht gesehen und daher wurde von Verhandlungen mit diesem Bieter abgesehen. Zudem gebot in diesem Fall die besondere Dringlichkeit, sich auf tatsächlich realisierbare Reduzierungsmöglichkeiten aus dem Angebot des erstplatzierten Bieters zu beschränken.

Die Nachverhandlungen bezogen sich sowohl auf die Kalkulation der Einheitspreise, aber auch auf die Art der Ausführung der Leistung. Der Bieter, das Planungsbüro und die Gemeinde konnten sich im Rahmen verschiedener Verhandlungstermine auf Änderungen im LV verständigen, so dass dann am 09.05.2017 eine endgültige Übereinkunft über die Ausführung und den Preis der Leistungen erzielt wurde.

Die Angebotssumme des Bieters konnte somit von ursprünglich 146.936,74 € auf jetzt 118.741,90 € reduziert werden. Die Kostenprognose des Planungsbüros lag bei 113.490,30 €. Das entspricht einer Abweichung von jetzt +5% und liegt im zulässigen Toleranzrahmen.

In der abschließenden Verhandlung vom 09.05.2017 wurden auch die Ausführungsfristen thematisiert. Die vorgesehenen Ausführungsfristen wurden in den Besonderen Vertragsbedingungen der Ausschreibung vom 06.06.2017 – 15.09.2017 festgesetzt und es ist das Bestreben der Gemeinde, den Auftrag so zu gestalten, dass diese Ausführungsfristen nach wie vor gehalten werden können. Ziel war und ist, die Montagezeit mit den größten Verkehrsbeeinträchtigungen in die Sommerferien 2017 zu legen (20.07.2017 – 01.09.2017). Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, während dieser Zeit den Stolper Weg halbseitig zu sperren und eine Umleitung über Stahnsdorfer Damm/Heidefeld auszuschildern. 

Gemäß dem Verhandlungsergebnis sind folgende Zeitbedarfe vorgesehen:

1.       4 Wochen Planung – Fertigstellung Mitte Juni

2.       2 Wochen Prüfung – Fertigstellung Ende Juni

3.       4 Wochen Werksproduktion – Fertigstellung Ende Juli

4.       4 Wochen Montage – Fertigstellung Ende August 

Mit der Auftragserteilung in der KW 20 können diese Fristen gehalten werden. Es besteht aufgrund dieser terminlichen Gestaltung eine Dringlichkeit in der Auftragsvergabe, die ein Abwarten der Vergabe bis zum nächsten Hauptausschuss nicht erlaubt.

Im Budget stehen derzeit noch 207.162,54 € an ungebundenen Mitteln zur Verfügung.

Mit der Auftragserteilung an die Fa. HE Umweltschutz + Ingenieurbau GmbH verblieben für die flankierenden GaLa-Bauarbeiten Restmittel in Höhe von 88.420,64 €. Die Kostenprognose für diese Arbeiten liegt bei 78.529,29 €.

Vergaberechtlich gelten für die GaLa-Bauarbeiten dieselben Ausführungen wie für die LSW. Auch in diesem Los wurde die Öffentliche Ausschreibung aufgehoben und die Freihändige Vergabe / das Verhandlungsverfahren eröffnet. Mit den ersten Angeboten wird für Ende der KW 20 gerechnet und danach werden analog zur LSW Vertragsverhandlungen stattfinden. Da die vereinbarten Änderungen im LV der LSW auch zu Änderungen im GaLa-Bau-LV führen werden (insbesondere reduziert sich die Menge an Erdarbeiten erheblich), wird derzeit davon ausgegangen, dass die dafür verbleibenden Restmittel auskömmlich sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch unterboten werden können.

Die Vergabe der ausverhandelten GaLa-Arbeiten ist für die HA-Sitzung vom 26.06.2017 vorgesehen. Für die zeitliche Abfolge der Arbeiten ist das ausreichend, da die GaLa-Firma keine zu prüfende Werkplanung liefern muss und auch keine vorbereitende Werkproduktion hat. Der zeitliche Vorlauf, den die GaLa-Firma benötigt ist deutlich geringer. Daher ist hier die Beauftragung nicht so dringlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000425

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

220.395,85

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

  1. Vergabevermerk vom 14.03.2017
  2. Niederschrift über die Öffnung der Angebote vom 23.02.2017