Betreff
Vergabe von Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Lückenschluss an der Lärmschutzwand nördlich Stolper Weg (M-000425)
Vorlage
DS-Nr. 086/17
Art
Beschlussvorlage

Nach Freihändiger Vergabe gemäß § 3 (5) VOB/A wird die Auftragserteilung der begleitenden Bauleistungen des Garten- und Landschaftsbaus zum Lückenschluss der Lärmschutzwand am Stolper Weg an die Firma:

Firma Baum & Park

Landschaftsbau GmbH Potsdam

Baumschulallee 1

14558 Nuthetal OT Fahlhorst

beschlossen.

Die Vergabesumme beträgt Brutto: 76.090,23 €


 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.10.2014 mit der DS 094/14 beschlossen, die Lücke in der Lärmschutzwand (LSW) am Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe der Grünfläche am Birkengrund gemäß Lärmaktionsplan 2013 zu schließen.

Nach Beschlussfassung zum Haushalt 2015 wurden daraufhin am 15.01.2015 die erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag gegeben. Der Bauantrag ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 14.09.2015 eingereicht und die Genehmigung am 28.01.2016 erteilt worden.

Die Bauleistung ist dann erstmalig im offenen Verfahren nach § 3 (1) u. (2) VOB/A ausgeschrieben worden. Die Bekanntmachung erfolgte am 25.02.2016. Die Vergabeunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert. Die Öffnung der abgegebenen zwei Angebote erfolgte am 05.04.2016. Beide Angebote wichen erheblich von den berechneten Kosten ab, so dass die Ausschreibung nach § 17 VOB/A aufgehoben werden musste. Vor dem Hintergrund dieser Ausschreibungsergebnisse wurde mit der DS 051/16 eine Budgeterhöhung beschlossen. Insofern wird hier ergänzend vollinhaltlich auf diese Drucksache verwiesen.

Gemäß DS 051/16 wurden die Vergabeunterlagen geändert [ein Gesamt-LV wurde in zwei Lose aufgeteilt] und die Leistungen nach Inkrafttreten des Haushaltes 2017 erneut im offenen Verfahren nach § 3 (1) u. (2) VOB/A ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde am 07.02.2017 öffentlich bekannt gemacht. Die Vergabeunterlagen für die beiden Lose [LSW sowie Garten- u. Landschaftsbau-[GaLa]-Arbeiten] wurden von insgesamt 9 Unternehmen angefordert. Zum Submissionstermin am 23.02.2017 um 11:00 Uhr lagen jedoch nur insgesamt 3 Angebote vor [LSW = 2; GaLa-Arbeiten = 1].

Leider mussten auch diese Ausschreibungen nach § 17 VOB/A am 21.03.2017 wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden. Die Angebote lagen mit +30 %  bis +85 % deutlich über den berechneten Kosten. In bestimmten Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) waren die Einheitspreise als unangemessen hoch zu bewerten. Die Ausschreibungsergebnisse überstiegen erneut die Kostenprognose und damit das verfügbare Budget, so dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 (1) Nr. 3 VOB/A vorlagen (siehe BGH, Urt. v. 20.11.2012 oder VK Brandenburg, Beschl. v. vom 02.04.2012 oder VK Bund, Beschl. v. 25.01.2013).

Die Gemeinde nahm daraufhin davon Abstand, ein drittes offenes Vergabeverfahren in die Wege zu leiten. Vor dem Hintergrund der beiden vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen ist die Verpflichtung zur Durchführung eines Wettbewerbs nach § 3 (1) u. (2) VOB/A hinreichend erfüllt. Es wurde eine Freihändige Vergabe § 3 (5) 4 VOB/A einschließlich Nachverhandlungen eröffnet.

Eine Freihändige Vergabe ist gemäß § 3 (5) 4 VOB/A zulässig, wenn nach der Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung eine neue Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht. Nachdem eine Öffentliche Ausschreibung hier bereits das zweite Mal aufgehoben werden musste, war von diesem Fall auszugehen.

 

 

 

Da sich das Verhandlungsverbot des § 15 VOB/A außerdem nur auf das Vergabeverfahren der Ausschreibung beschränkt, konnten mit den beiden ersten Bietern Angebotsverhandlungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Preisreduzierung eröffnet werden.

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist darüber hinaus auch nach § 14 (4) 1 VgV für den Fall zulässig, dass in einem offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind. Das war hier der Fall.

Am 01.06.2017 wurden vier GaLa-Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen drei Unternehmen ein Angebot abgaben. Aufgrund des hohen Angebotspreises erhielt ein Unternehmen eine Absage gemäß § 19 VOB/A, mit den zwei verbleibenden Anbietern wurden am 06.06.2017 Vertragsverhandlungen geführt.

Im Ergebnis der Verhandlungen konnte mit beiden Partnern eine Übereinkunft hinsichtlich des Vertrags-LV erzielt werden. Ausschlaggebend für die vorgeschlagene Vergabeentscheidung waren dann die ausgehandelten Besonderen Vertragsbedingungen. Unter Berücksichtigung eines angebotenen Preisnachlasses und einer eingeräumten Skontoregelung erwies sich das Angebot der Fa. Baum & Park Landschaftsbau GmbH Potsdam als das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Die Vergabe der GaLa-Arbeiten an die Fa. Baum & Park in Höhe von 76.090,23 € bewegt sich im Rahmen der im Budget zur Verfügung gestellten Mittel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000425

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

 220.395,85

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

  1. Vergabevermerk Landschaftsbau vom 08.06.2017
  2. Verhandlungsprotokoll Fa. Baum & Park vom 08.06.2017