Betreff
Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde Kleinmachnow, hier: Priorität des Ausbaus von Gehwegen bzw. Gehwegabschnitten (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 089/17
Art
Beschlussvorlage

 

1)        Die tabellarisch (vgl. Anlage 1, S. 14) und in einem Lageplan (vgl. Anlage 1, S. 16 sowie vgl. Anlage 2) angefügte Prioritätenliste zum systematischen Ausbau von Gehwegen bzw. Geh­wegabschnitten wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die gemeindeeigenen öffentlichen Straßenver­kehrsflächen in baulicher Hinsicht zuständigen Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirt­schaft im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vor­ge­gebene Priorität der Bearbeitung zu beachten und umzu­setzen.

3)        Das zu jeweils zu erarbeitende Ausbauprogramm ist der Gemeindevertretung bzw. ihren Fachausschüssen vorab zur Information und in einem zweiten Schritt zur Beratung und Be­schlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung ist die frühzeitige Einbeziehung aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sicherzustellen.

4)        Die daraus entstehenden Maßnahmen sollen in den kommenden vier Haushaltsjahren (Zeit­raum 2018-2022) geplant und zur Umsetzung gebracht werden. Im Haushalt sind entspre­chende Mittel für Planungs- und Baukosten vorzusehen.

 


 

Zahlreiche Gehwege in den Siedlungsgebieten der Gemeinde Kleinmachnow befinden sich der­zeit noch in einem ungenügenden oder jedenfalls nicht barrierefrei nutzbaren Zustand.

Die Verkehrsflächen, auf denen gegangen wird, sind in diesen Fällen für den Zweck des Gehens nicht für jedermann geeignet. Ihre Oberflächengestaltung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Viele Abschnitte sind mit baulich ungebundenen Wegedecken angelegt oder gar nicht befestigt (sogenannte „Sandwege“). Ein Winterdienst auf diesen Flächen kann oftmals lediglich manuell und unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden.

Wegen dieser Ausgangssituation hat die Verwaltung die Problematik aufgegriffen und eine er­neute Untersuchung im Bestand durchgeführt. Dabei wurden im Wesentlichen die bisher unbe­festigten Gehwege hinsichtlich ihrer Ausbaunotwendigkeit anhand von fünf Kriterien bewertet (vgl. Anlage 1, Ausführungen zum Grundsatzbeschluss, S. 12, Kap. 4.1). Diese fünf Kriterien sind:

·           Bedeutung nach Erschließungskategorie,

·           Schulweg,

·           Zustand,

·           Hinweise von Seniorinnen u. Senioren, Seniorenbeirat, AWO,

·           Bürgerhinweise.

 

Aus dieser Bewertung ergaben sich Prioritäten für die Notwendigkeit eines Ausbaus von Gehwe­gen. Die Prioritäten ausbedürftiger Gehwege sind tabellarisch (vgl. Anlage 1, S. 14) und in einem Lageplan (vgl. Anlage 1, S. 16 sowie Anlage 2) wiedergegeben.

Die Prioritätenliste soll der Verwaltung als Handlungsleitfaden für einen künftigen systematischen Ausbau von Gehwegen dienen. Es soll ermöglicht werden, Planungen unkompliziert und ent­sprechend den Bedürfnissen der Allgemeinheit nach verkehrssicheren und barrierefreien Geh­wegen, beauftragen zu können. Maßgeblich soll der schrittweise Ausbau eines für breite Kreise der Einwohnerschaft nutzbaren Gesamtnetzes sein.

Aus der Grundlage dieses Beschlusses sollen straßen- bzw. straßenabschnittsweise detaillierte Ausbauprogramme vorbereitet und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zu­nächst mittels Vorab-Information und daran anschließend mittels Errichtungsbeschluss zur Bera­tung und Entscheidung vorgelegt werden.

In dem jeweiligen Ausbauprogramm wird dann dargestellt, in welcher Art und in welchem Um­fang bestimmte Abschnitte ausgebaut werden. Von Art und Umfang wird auch abhängig sein, ob und in welcher Höhe umlagepflichtige Kosten entstehen.

Vor diesem Hintergrund wird im Zuge der Planungsarbeiten auch eine frühzeitige Einbindung der jeweils betroffenen Anwohnerschaft sicherzustellen sein, insbesondere, wenn aus der Ausbau­maßnahme auf die Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke umzule­gende Kosten resultieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

60.000 EUR (HH 2018)

 ja

 nein

 


Anlagen

1)        Ausarbeitung zum Grundsatzbeschluss 2017 (26 Seiten)

2)        Lageplan der Gehwege nach Priorität (Format DIN A 3)

nur zur Information:

3)        DS-Nr.129/12 „Weiterführung Prioritätenliste zur Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen für den Zeitraum bis 2020“ vom 06.09.2012 (ohne Anlagen)