1)
Die
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist
in Anlage 4 und 5 dargestellt.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ in der vorliegenden
Fassung vom 12. Juni 2017 und die Begründung werden gebilligt.
3)
Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
4)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
5)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die Gemeindevertretung
hat mit DS-Nr. 080/15 am 09.07.2015 beschlossen für den in Anl. 1
gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050
„Bereich Mittebruch“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planungen hat die
Gemeindevertretung in gleicher Sitzung eine Satzung über eine
Veränderungssperre beschlossen, die zunächst bis zum 17.07.2017 gilt. Die
Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 06.04.2017 (DS-Nr. 034/17) die
erste Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen.
Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen
der Gemeinde im Jahr 2012, die vollständige Überplanung des Gemeindegebietes
voranzutreiben. Mit dem Bebauungsplan soll dieser
bisher isolierte unbeplante Innenbereich nun ebenfalls städtebaulich geordnet,
seine vorhandenen Funktionen dauerhaft gesichert sowie
das Orts- und Landschaftsbild gewahrt werden. Der vor allem im
Blockinnenbereich über die letzten Jahre gewachsene Grün- und Gehölzbestand
soll von Bebauung frei gehalten und damit geschützt werden. Dies soll u. a.
durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) unter
Berücksichtigung des Bestandes realisiert werden.
Einen Vorentwurf (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen mit Begründung) zum Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 007/17 vom 23.02.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Erörterungsveranstaltung) erfolgte am 25.04.2017. Die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingeholten Stellungnahmen sind in den Anl. 4 und 5 zusammengefasst.
Der
daraufhin erarbeitete Entwurf (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen
Festsetzungen ohne Begründung) zum Bebauungsplan KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
ist als Anl. 2 und 3 beigefügt.
Nach Billigung durch die Gemeindevertretung ist der Entwurf mit der Begründung
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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1) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-050, bestehend aus:
2) Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3) Teil B – Textliche Festsetzungen
(Fortsetzung Anlagen: siehe Folgeseite)
Nur zur Information:
4) Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
5) Abwägungsprotokoll zu Anregungen und Hinweisen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.