‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“,
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“,
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“,
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer
Stammbahn, nördlich Musikerviertel“) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“
(Geltungsbereiche vgl. Anl.1 bis 5),
eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 6 und 7 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
1.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“,
2.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“,
3.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc“,
4.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“,
5.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“,
Abwägungsmaterialien:
6. Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)
7. Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 20.02.2017)
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen
der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung / Begründung:
Die insgesamt fünf Bebauungsplan-Verfahren
für die Trasse der „Potsdamer Stammbahn“ wurden mit Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2014
eingeleitet.
Bei der Potsdamer (Stamm-)Bahn
handelt es sich um die erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838
als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam (- Magdeburg) eröffnet. Nach
Kriegszerstörungen, dem teilweisen Abbau von Gleisen ab 1945 und 1961 sowie
nach Einstellung des verbliebenen Betriebs am 18. September 1980 verfallen
die Anlagen.
Bauliche
Anlagen im Trassenbereich, ausgenommen Bahnanlagen, würden die Möglichkeit
eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar
für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde
deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im
Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können.
Auf Teilflächen unmittelbar nördlich der Wohngrundstücke „An der Stammbahn“ Haus-Nr. 7 bis Haus-Nr. 207, die gegenwärtig gärtnerisch genutzt werden (Grabeland/Nutzgarten), soll jedoch die Errichtung von offenen Einfriedungen wie z.B. Maschendraht-, Stabmatten- oder Holzlattenzäunen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig werden.
Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e werden als Textbebauungspläne aufgestellt, für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich.
Mit DS-Nr. 135/15 vom
17.12.2015 billigte die Gemeindevertretung die Vorentwürfe zu den fünf Bebauungsplänen. Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 16. Februar 2016 in Form einer
Erörterungsveranstaltung.
Die Bebauungsplan-Entwürfe billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 074/16 vom 20.07.2016. Daran anschließend erfolgten die Beteiligung von Behörden u. sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anschreiben vom 20.02.2017) und der Öffentlichkeit (Auslegung im Zeitraum 27.02. – 31.03.2017).
Während dieser förmlichen Beteiligungen äußerten sich insgesamt 26 der angeschriebenen 38 Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange. Aus der Öffentlichkeit gingen insgesamt 60 Stellungnahmen ein. Eine dieser Stellungnahmen wurde gleichlautend von 47 Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (siehe Schlüsselverzeichnis, lfd. Nr. 59.1 bis 59.47).
Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwürfen der Bebauungspläne können in der in den Anlagen 6 und 7 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die
vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“,
2.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“,
3.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc“,
4.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“,
5.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“,
Abwägungsmaterialien:
6. Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)
7. Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 20.02.2017)