Betreff
Abwägung zu den Entwürfen der Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e, Trasse Potsdamer Stammbahn (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 093/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den Entwürfen der Bebauungspläne

‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“,

‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“,

‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“,

‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“) und

‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“

(Geltungsbereiche vgl. Anl.1 bis 5),

eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 6 und 7 dargestellt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


1.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“,

2.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“,

3.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc“,

4.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“,

5.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“,

Abwägungsmaterialien:

6.         Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)

7.         Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 20.02.2017)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung / Begründung:

Die insgesamt fünf Bebauungsplan-Verfahren für die Trasse der „Potsdamer Stammbahn“ wurden mit Auf­stellungsbeschluss vom 15.05.2014 eingeleitet.

Bei der Potsdamer (Stamm-)Bahn handelt es sich um die erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838 als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam (- Magdeburg) eröffnet. Nach Kriegszerstörungen, dem teilweisen Abbau von Gleisen ab 1945 und 1961 sowie nach Einstellung des verbliebenen Betriebs am 18. September 1980 verfallen die Anlagen.

Bauliche Anlagen im Trassenbereich, ausgenommen Bahnanlagen, würden die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können.

Auf Teilflächen unmittelbar nördlich der Wohngrundstücke „An der Stammbahn“ Haus-Nr. 7 bis Haus-Nr. 207, die gegenwärtig gärtnerisch genutzt werden (Grabeland/Nutzgarten), soll jedoch die Errichtung von offenen Einfriedungen wie z.B. Maschendraht-, Stabmatten- oder Holzlattenzäunen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig werden.

Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e werden als Textbebauungspläne aufgestellt, für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich.

Mit DS-Nr. 135/15 vom 17.12.2015 billigte die Gemeindevertretung die Vorentwürfe zu den fünf Bebauungsplänen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 16. Februar 2016 in Form einer Erörterungsveranstaltung.

 

Die Bebauungsplan-Entwürfe billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 074/16 vom 20.07.2016. Daran anschließend erfolgten die Beteiligung von Be­hörden u. sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anschreiben vom 20.02.2017) und der Öffentlichkeit (Auslegung im Zeitraum 27.02. – 31.03.2017).

Während dieser förmlichen Beteiligungen äußerten sich insgesamt 26 der angeschriebenen 38 Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange. Aus der Öffentlichkeit gingen insgesamt 60 Stellungnahmen ein. Eine dieser Stellungnahmen wurde gleichlautend von 47 Bürgerinnen und Bürgern abgegeben (siehe Schlüsselverzeichnis, lfd. Nr. 59.1 bis 59.47).

Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwürfen der Bebauungspläne können in der in den Anlagen 6 und 7 dargestellten Form abgewogen werden.

 

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.807,60

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“,

2.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“,

3.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc“,

4.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“,

5.         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“,

Abwägungsmaterialien:

6.         Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 27.02. – 31.03.2017)

7.         Beteiligung Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 20.02.2017)