2) Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14
für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die
er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013
mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein Verfahren zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im
Bereich Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014 beschloss die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 129/14, den in Aussicht genommenen
Änderungsbereich anzupassen.
Die 16. Änderung des FNP erfolgt parallel
zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Den Geltungsbereich
des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der
FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“
(SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist
es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte
Wohnnutzung zuzulassen.
Ein Vorentwurf zur
16. FNP-Änderung lag der Gemeindevertretung im Oktober/November 2014 vor
(DS-Nr. 129/14). Seinerzeit war noch angestrebt, auf die im wirksamen FNP
dargestellte Möglichkeit zur Erweiterung der Burg um ein sog. „Boarding-Haus“
zu verzichten. Dieses städtebauliche Ziel wurde aufgegeben, nachdem der
Eigentümer, einem Wunsch der Gemeindevertretung folgend, im Zeitraum August bis
November 2016 ein Workshop-Verfahren durchgeführt hatte (Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der
denkmalgeschützten Burganlage).
Die für das Workshop-Verfahren
gebildete Jury, bestehend aus Vertretern des Eigentümers, der
Gemeindevertretung und der Verwaltung, wählte in ihren Sitzungen am 13.10. und
abschließend am 04.11.2016 einvernehmlich einen der insgesamt sechs
Workshop-Beiträge aus. Dieser Beitrag ist nun Grundlage für die weitere
Bauleitplanung, insbesondere für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue
Hakeburg“ (verbindlicher Bauleitplan).
Auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) wirkt sich die Festlegung
für die bauliche Gestaltung nicht aus. Hier bleibt es bei der Änderung der
Darstellung der angestrebten Art der Nutzung
Die Kosten für bauleitplanerische Leistungen auch für das
Verfahren zur FNP-Änderung sowie für ggf. ergänzend notwendige Fachgutachten trägt
gemäß Vertrag vom 24.07./08.08.2013 der Eigentümer.
Neben den beiden vorgenannten Bauleitplan-Verfahren wird auch
eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom
7. Oktober 2009 erforderlich sein. Ein erster Vertragsentwurf liegt
inzwischen vor.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 16. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2)
16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg (Stand 12.06.2017)
3)
Begründung
zur 16. FNP-Änderung (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)