Die
Gemeinde Kleinmachnow entsendet
Herr Dr. Gunther Prüger
Fachdienstleiter Tiefbau, Gemeindegrün,
Stadtwirtschaft
als
vertretungsberechtigte Person in die Verbandsversammlung des Wasser- und
Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“. Zu
seiner Stellvertreterin wird
Frau Angelika Weber
Sachbearbeiterin Tiefbau
bestellt.
Anlagen
1. aktueller
Grenzverlauf
2. Verbandssatzung
Die Gemeinde Kleinmachnow wurde im
Juni 2014 durch den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer
Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ darüber informiert, dass sie gesetzliches
Mitglied in diesem Verband ist. Da die Gemeinde Kleinmachnow ausweislich der
Anlage zum Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 in der Fassung vom
5. Dezember 2013 nicht als Mitglied geführt ist, erfolgte eine entsprechende
Nachfrage beim Verband, nach welcher gesetzlichen Grundlage die Mitgliedschaft begründet
sei. Der Verband teilte folgendes mit:
„In der Fassung des GUVG vom 5.
Dezember 2013 ist eine tabellarische Aufstellung absichtlich nicht neu gefasst
worden. Nach § 1 Abs. 3 GUVG kann das
Verbandsgebiet durch Änderung der Verbandssatzung berichtigt oder verändert
werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ist das Verbandsgebiet in der Satzung
nach Einzugsgebieten zu bestimmen. Einzugsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist
das durch Wasserscheiden abgegrenzte oberirdische Gebiet, aus dem Wasser einem
bestimmten oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitt zufließt. Durch
Wasserscheiden abgegrenzte oberirdische Gebiete ohne oberirdischen Abfluss
werden dem Gewässerabschnitt zugeordnet, dem das dort gebildete Grundwasser
nach mittlerer Grundwasserfließrichtung zufließt. Maßgeblich sind die
Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November 2013
und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr
mittels digitalem Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Land Brandenburg
(ezg25.shp)“ ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Das
nach Satz 2 bestimmte Verbandsgebiet kann von den Gemeindegebieten nach Absatz
2 abweichen. Die Satzungsänderung bedarf der vorherigen Abstimmung mit
betroffenen Nachbarverbänden“…. Entscheidend sind also nur noch die
Einzugsgebietsgrenzen von Gewässern. Demnach nimmt die Gemeinde Kleinmachnow als Exklave des
Verbandes eine Sonderstellung ein. Diese exponierte Lage resultiert aus dem
Verschnitt des Wassereinzugsgebiets mit der Landesgrenze zu Berlin. Die
Landesgrenze zu Berlin durchtrennt also ein Kleineinzugsgebiet, so dass eine
Fläche außerhalb des eigentlichen Verbandsgebiets dem Verband trotzdem zugerechnet wird (aktueller
Grenzverlauf-Anlage 1).
Entsprechend § 8 der Verbandssatzung
(Anlage 2) dürfen die gesetzlichen Verbandsmitglieder eine oder mehrere
natürliche Personen in die Verbandsversammlung entsenden. Die Stimmzahl in der
Verbandsversammlung bemisst sich nach der Höhe des Beitrages, den das
Verbandsmitglied zu entrichten hat. Für jeweils 10.000 Euro Beitrag hat das
Verbandsmitglied eine Stimme. Für das Jahr 2017 wurde ein Jahresbeitrag i. H. v.
611,75 Euro festgesetzt.
Eine Vertretung der Gemeinde
Kleinmachnow im Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer
Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ erfolgte bisher nicht. Nunmehr sollen Herr Dr. Prüger bzw. Frau
Weber die entsprechende Vertretung in der Verbandsversammlung wahrnehmen.
Das Verfahren richtet sich nach § 41
BbgKVerf. Hiernach entscheidet die Gemeindevertretung durch offenen
Wahlbeschluss.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|