Betreff
Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes "Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen"
Vorlage
DS-Nr. 106/17
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow entsendet

 

Herr Dr. Gunther Prüger

Fachdienstleiter Tiefbau, Gemeindegrün, Stadtwirtschaft

 

als vertretungsberechtigte Person in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“. Zu seiner  Stellvertreterin wird

 

            Frau Angelika Weber

            Sachbearbeiterin Tiefbau

 

bestellt.

 

 

Anlagen

1.    aktueller Grenzverlauf

2.    Verbandssatzung


Die Gemeinde Kleinmachnow wurde im Juni 2014 durch den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ darüber informiert, dass sie gesetzliches Mitglied in diesem Verband ist. Da die Gemeinde Kleinmachnow ausweislich der Anlage zum Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden  (GUVG) vom 13. März 1995 in der Fassung vom 5. Dezember 2013 nicht als Mitglied geführt ist, erfolgte eine entsprechende Nachfrage beim Verband, nach welcher gesetzlichen Grundlage die Mitgliedschaft begründet sei. Der Verband teilte folgendes mit:

 

„In der Fassung des GUVG vom 5. Dezember 2013 ist eine tabellarische Aufstellung absichtlich nicht neu gefasst worden. Nach § 1 Abs. 3 GUVG  kann das Verbandsgebiet durch Änderung der Verbandssatzung berichtigt oder verändert werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ist das Verbandsgebiet in der Satzung nach Einzugsgebieten zu bestimmen. Einzugsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das durch Wasserscheiden abgegrenzte oberirdische Gebiet, aus dem Wasser einem bestimmten oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitt zufließt. Durch Wasserscheiden abgegrenzte oberirdische Gebiete ohne oberirdischen Abfluss werden dem Gewässerabschnitt zugeordnet, dem das dort gebildete Grundwasser nach mittlerer Grundwasserfließrichtung zufließt. Maßgeblich sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November 2013 und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr mittels digitalem Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Land Brandenburg (ezg25.shp)“ ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Das nach Satz 2 bestimmte Verbandsgebiet kann von den Gemeindegebieten nach Absatz 2 abweichen. Die Satzungsänderung bedarf der vorherigen Abstimmung mit betroffenen Nachbarverbänden“…. Entscheidend sind also nur noch die Einzugsgebietsgrenzen von Gewässern. Demnach nimmt die  Gemeinde Kleinmachnow als Exklave des Verbandes eine Sonderstellung ein. Diese exponierte Lage resultiert aus dem Verschnitt des Wassereinzugsgebiets mit der Landesgrenze zu Berlin. Die Landesgrenze zu Berlin durchtrennt also ein Kleineinzugsgebiet, so dass eine Fläche außerhalb des eigentlichen Verbandsgebiets dem Verband  trotzdem zugerechnet wird (aktueller Grenzverlauf-Anlage 1).

 

Entsprechend § 8 der Verbandssatzung (Anlage 2) dürfen die gesetzlichen Verbandsmitglieder eine oder mehrere natürliche Personen in die Verbandsversammlung entsenden. Die Stimmzahl in der Verbandsversammlung bemisst sich nach der Höhe des Beitrages, den das Verbandsmitglied zu entrichten hat. Für jeweils 10.000 Euro Beitrag hat das Verbandsmitglied eine Stimme. Für das Jahr 2017 wurde ein Jahresbeitrag i. H. v. 611,75 Euro festgesetzt.

 

Eine Vertretung der Gemeinde Kleinmachnow im Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ erfolgte bisher nicht.  Nunmehr sollen Herr Dr. Prüger bzw. Frau Weber die entsprechende Vertretung in der Verbandsversammlung wahrnehmen.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 41 BbgKVerf. Hiernach entscheidet die Gemeindevertretung durch offenen Wahlbeschluss.             


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein