Gemäß beigefügtem Artikel der PNN vom 26.06.2017 („Rettungszentrum
könnte kommen“) plant die Stadt Teltow die Errichtung eines zentralen
Rettungszentrums an der Potsdamer Straße in Teltow. Dieses Zentrum wird für
Brandschutz, Katastrophenschutz, Polizei und Rettungsdienst zuständig sein und
Kompetenzen bündeln.
Fragen:
1.
Wäre es
rechtlich zulässig, dass Kleinmachnow sich an dem Vorhaben eines zentralen
regionalen Rettungszentrums in Teltow beteiligt?
2.
Könnten
dadurch Synergieeffekte und Effizienzsteigerung erzielt werden?
3.
Könnte
der für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung sowie
für den Katastrophenschutz zuständige Landkreis Kompetenzen an die Stadt Teltow
bzw. die Gemeinde Kleinmachnow übertragen?
4.
Welche
Form könnte diese interkommunale Beteiligung erhalten?
5.
Könnte
die bestehende Ortsfeuerwehr in einen „regionalen“ Rettungsverbund integriert
werden?
Im Bereich des Rettungswesens sind gemäß dem Brandenburgischen Brand-
und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG - sowohl die Gemeinden, als auch die
Landkreise und das Land als Aufgabenträger zuständig.
Durch die räumliche Nähe der Stadt Teltow und Kleinmachnows drängt sich
die Frage nach einer gesteigerten Kooperation im Rettungswesen, inklusive
Brandschutz, auf. Im Rahmen des geplanten Um-/Neubaus in Teltow könnten auch
die Interessen Kleinmachnows berücksichtigt werden.
Anlage