1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus
Teil A:
Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2) Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3) Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Am 10.10.2002 (DS-Nr. 147/02) wurde durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c „Fashion-Park“ (Ursprungsplan) durch Aufstellung einer 3. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c beschlossen.
Seit dem Beschluss vom 19.09.2013 (DS-Nr. 076/13) wird das Verfahren unter der Bezeichnung KLM‑BP‑006‑c‑3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ geführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 soll insbesondere die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche
Bauflächen schaffen, eine direkte Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße
und Dreilindener Weg ermöglichen sowie die Erreichbarkeit der künftigen
öffentlichen Grünfläche „Stolper Berg“ (Parkanlage) für Fußgänger und Radfahrer
verbessern. Weiterhin sollen Flächen für eine Sportanlage und gegebenenfalls
für den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow geschaffen werden.
Der Bebauungsplan ersetzt den hier bisher rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ und ändert ihn insoweit.
In Auswertung der umfänglichen Diskussionen in der Gemeindevertretung und den Fachausschüssen im März und April 2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 überarbeitet und der Sportplatz so verschoben, dass westlich ein größerer Gehölzstreifen entlang Dreilindener Weg erhalten werden kann, zugleich aber östlich noch ein nutzbares Baugebiet verbleibt. Die gewählte Lösung optimiert die Lage des Sportplatzes in immissionsschutztechnischer Sicht. Westlich des neuen Sportplatz-Standortes ist nun ausreichend Platz, den dortigen Baumbestand durch entsprechende Maßnahmen (Unterpflanzungen) aufzuwerten und als städtebaulich wirksame Abschirmung gegenüber dem Dreilindener Weg und insbesondere der BAB A 115 auszubilden.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß §§ 3 und 4 bzw. 4a BauGB (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.04.2015 sowie der Behörden mit Anschreiben vom 04.05.2015, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 29.11.2016 zum 1. Entwurf sowie öffentlicher Auslegung vom 03.07. bis einschließlich 21.07.2017 und 21.08. bis einschließlich 22.09.2017 und förmlicher Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 20.06.2017 zum 2. Entwurf) und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM‑BP‑006‑c‑3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91). Alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren für notwendige, extern zu erbringende stadtplanerische und weitere Leistungen entstehen, trägt die P&E mbH.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus:
2)
Teil
A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3)
Teil
B ‑ Textliche Festsetzungen
4)
Begründung
zum Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3