Der momentan aktuelle Gesellschaftsvertrag, mit seiner letzten Änderung, stammt aus dem Jahr 2010. Die erneute Anpassung des Vertrages war mit dem Schreiben von der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde vom 15. August 2016 notwendig geworden, da in dem bisherigen Vertrag nicht die entsprechenden Anwendungen der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 7 BbgKVerf, berücksichtigt waren. In diesem Zusammenhang war eine Anpassung aufgrund der Notwendigkeit weiterer vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf den aktuellen Leistungsumfang erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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