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In Nr. 6 der Maßnahmen des
Antragvorschlages, Einschränkung des Lkw- und Durchgangsverkehrs, wird der
Spiegelstrich:
„Zur Entlastung von Durchgangsverkehr ist
auf den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
die Durchfahrt zu untersagen (Verkehrszeichen 253).“
gestrichen.
2. Die Verkehrssituation und der Lkw- und Schwerlastverkehr werden im Rahmen der ab 2018 erforderlichen Aktualisierung des Lärmaktionsplanes und der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung überprüft und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorgelegt.
Als Teilstück einer Verbindung zwischen Berlin und Teltow nimmt der Durchgangsverkehr im „Meiereifeld/Uhlenhorst“ eine wichtige Rolle ein, deren Bedeutung für den Durchgangsverkehr in den letzten Jahren aber abgenommen hat. So wurden verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung beiderseits des Straßenzuges vor Emissionen realisiert. Insbesondere die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 trägt zur Begrenzung der Lärmbelästigung bei. Verkehrsreduzierend wirkt auch der 2004 erfolgte Umzug der Gemeindeverwaltung vom Grundstück „Meiereifeld 33/35“ in das Rathaus „Adolf-Grimme-Ring 10“ und die Einführung einer Einbahnstraße im nördlichen Teil des Uhlenhorst.
Seit 2001 hat sich die verkehrliche Situation auf den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst deshalb entspannt. Im südlichen Teil des Straßenzuges reduzierte sich der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) von 5.000 Kraftfahrzeugen/Tag im Jahr 2001 auf 3.000 Kfz/Tag im Jahr 2014. Dies entspricht einer Differenz von grob gerundet – 2.000 Kfz/Tag.
Im nördlichen Teil, Abschnitt Uhlenhorst Süd zeichnet sich über die Jahre ein leichter Anstieg ab. Die Verkehrsbelastung von 2.000 Kfz/Tag im Jahr 2001 ist bis 2014 auf 3.000 Kfz/Tag angestiegen. Im Abschnitt Uhlenhorst Nord hat sich ein Rückgang von 5.000 Kfz/Tag auf 3.000 Kfz/Tag ergeben, was auf die Einführung der Einbahnstraßenregelung zurückzuführen sein dürfte.
Der gesamte Straßenzug „Meiereifeld/Uhlenhorst“ hat somit eine Kfz-Tagesbelastung von 3.000.
Die Berechnungen der gemeindeweiten Verkehrserhebung 2014 zum Lkw-Verkehr zeigen, dass die Belastung des Straßenzuges eine Tonnagebegrenzung, Teileinziehung bzw. ein Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr nicht rechtfertigt.
Hinsichtlich des Lkw-Verkehrs ergab sich 2014 für den südlichen Knotenpunkt „Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld“, dass der Straßenzug „Meiereifeld“ eine Belastung mit einem Höchstwert von durchschnittlich 104 Lastfahrzeugen am Tag hat. Dies entspricht in etwa 2,7 % des durchschnittlichen Gesamtverkehrsaufkommens.
Der nördliche Knotenpunkt „Ernst-Thälmann-Straße/Uhlenhorst“ wies mit durchschnittlich rund 114 Lastfahrzeugen am Tag eine ähnliche Belastung auf. Hier liegt der Anteil des Lkw-Verkehrs bei rund 3,9 %, ebenfalls im unteren einstelligen Bereich.
Dabei ist auch zu beachten, dass diese Werte nicht nur den Durchgangsverkehr, sondern auch den Ziel- und Quellverkehr umfassen. Innerhalb des Straßenzuges „Meiereifeld/Uhlenhorst“ befinden sich zurzeit der kommunale Bauhof und der Standort der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, welche beide einen Anteil zum Ziel-/Quellverkehrsaufkommen beitragen.
Vor dem Hintergrund mehrerer Bürgerbeschwerden, die anzeigten, dass die Verkehrsbelastung mit Schwerlastverkehr in den Morgenstunden außergewöhnlich sei, nahm die Verwaltung eine ergänzende Erhebung des morgendlichen Lkw-Verkehrs vor. Diese am 03.11.2016 im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführte Zählung brachte zusammengefasst folgendes Ergebnis:
Anzahl PKW (in beide Richtungen gesamt) |
Anzahl LKW (in beide Richtungen gesamt) |
127 |
7 |
Alle Untersuchungsergebnisse zum Straßenzug wurden der Gemeindevertretung mit Info-Nr. 002/ 17 zur Sitzung des Bauausschusses am 16.01.2017 und zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten am 18.01.2017 vorgelegt.
Mit Schreiben vom 28.07.2017 hat sich der Verein Meiereifeld / Uhlenhorst Lebenswert e.V. an den Landkreis Potsdam-Mittelmark gewandt und darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2004 von der Gemeindevertretung beschlossene Maßnahme noch nicht umgesetzt ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist als Ergebnis jedoch festzuhalten, dass eine Tonnagebegrenzung bzw. Teileinziehung für den Bereich „Meiereifeld/Uhlenhorst“ nicht gerechtfertigt ist. Der seinerzeitige Beschluss ist deshalb entsprechend anzupassen. Im Rahmen der 2018 erforderlichen Aktualisierung des Lärmaktionsplanes und der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung soll die Verkehrsbelastung in diesem Straßenzug erneut überprüft und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
1) Maßnahmeplan Verkehrskonzept, Antrag Nr. 033/04 vom 29.04.2004