Betreff
Ausnahme von der Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-045 "BBiZ Kleinmachnow" für das Grundstück Stahnsdorfer Damm 1, hier: BV Errichtung/Neubau Wohnmodule für Unterkunftszwecke für das BBiZ
Vorlage
DS-Nr. 151/17
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeinde Kleinmachnow versagt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetz­buch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Errichtung/Neubau Wohnmodule für Unterkunftszwecke für das Berufsbildungszentrum Kleinmachnow (BBiZ) auf dem Grundstück Stahnsdorfer Damm 1.

Das Vorhaben entspricht nicht den bisher beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“.

 

2. Die Gemeinde Kleinmachnow versagt das Einvernehmen gem. § 37 i. V. m. § 36 Abs. 2 BauGB.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.

 


Das Grundstück Stahnsdorfer Damm 1 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 7, Flurstücke 356, 372 u. a.; vgl. Anl. 1, Auszug Liegenschaftskarte) liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“. Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am 30. Mai 2018 außer Kraft.

 

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ‑ hier in ihrer Funktion als Baudienststelle des Bundes ‑ plant, auf dem Grundstück Stahnsdorfer Damm 1 Wohnmodule für Unterkunftszwecke für das Berufsbildungszentrum Kleinmachnow (BBiZ) aufzustellen. Dazu ist eine Bauaufsichtliche Zustimmung gemäß § 77 BbgBO beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) als der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Im Vorfeld der Antragstellung hat die WSV die Gemeinde mit Schreiben vom 02.08.2017, Posteingang am 21.08.2017 aufgefordert, zu dem Vorhaben bis zum 21.10.2017 (Fristablauf) Stellung zu nehmen (vgl. Anl. 2, Antrag).

 

Das Vorhaben fällt unter die Bestimmungen der Veränderungssperre. Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Ein Lageplan, Grundrisse und Ansichten des Vorhabens sind diesem Beschluss als Anl. 3 beigefügt. Die Aufstellung der Wohnmodule ist nach Auskunft der WSV für die Dauer von fünf Jahren geplant.

 

Im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens, das im Jahr 2010 eingeleitet wurde, hat die Gemeindevertretung zuletzt mit DS-Nr. 032/17 vom 06.04.2017 einen Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt (vgl. Anl. 4, B-Plan-Vorentwurf). Darin ist die jetzt für die Wohnmodule vorgesehene Fläche als „Untersuchungsbereich ergänzendes Schulgebäude“ / „Untersuchungsbereich Stellplatzanordnung“ gekennzeichnet.

Konkrete Überlegungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (als Verwalterin des Grundstücks) und dem BBiZ (als Nutzer des Grundstücks) sind der Gemeinde nicht bekannt. In einem Gespräch am 11.04.2016 deutete das BBiZ an, an einem Konzept für die weitere (bauliche) Entwicklung des Standortes zu arbeiten. Mit Schreiben vom 19.06.2017 informierte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dass sich die Erstellung des neuen Standortkonzeptes seitens des BBiZ in Abstimmung mit dem GDWS [Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt] nach wie vor in Arbeit befindet.

 

Inwieweit dieses Konzept die städtebaulichen Belange der Gemeinde berücksichtigt und das hier beantragte Vorhaben damit vereinbar ist, bleibt deshalb offen.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Zustimmung zu einem zunächst auf fünf Jahre befristeten Vorhaben nicht sinnvoll. Vielmehr sollte zunächst eine Abstimmung zum Standortkonzept erfolgen und auf dieser Grundlage über temporäre Lösungen gesprochen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zu der Ausnahme deshalb nicht erteilt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Auszug aus der Liegenschaftskarte

2)        Antrag auf Zustimmung

3)        Unterlagen zum Vorhaben (Lageplan, Grundriss, Ansichten o. ä.)

4)        Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045, Vorentwurf Stand 09.03.2017