Betreff
Änderung der Stundenverrechnungssätze
Vorlage
DS-Nr. 165/17
Art
Beschlussvorlage

Der Werksausschuss Bauhof empfiehlt dem Bürgermeister Stundenverrechnungssätze ab dem 1.01.2018, wie nachfolgend, neu festzulegen:

 

            - Stundenverrechnungssatz Arbeitsstunde 31,87 €,

            - Stundenverrechnungssatz Maschinen normal 12,71 €,

            - Stundenverrechnungssatz Maschinen groß 30,59 €.

 

Ab dem 1.01.2019 steigt der Stundenverrechnungssatz für eine Arbeitsstunde auf 35,45 €.


Am 1.10.2012 wurden die Stundenverrechnungssätze i.H.v. 26,78 € festgelegt. Seit dieser Zeit sind die Stundenverrechnungssätze nicht verändert worden. Die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst sind während dieser Zeit um 13,65 %, ohne Berücksichtigung der Steigerung der Arbeitgeberanteile, gestiegen. Im Allgemeinen sind auch Material-, Stoff- und Energiekosten gestiegen. Damit die tariflichen Entwicklungen und sonstige Preissteigerungen sich in den Stundenverrechnungssätze widerspiegeln hat sich die Werkleitung entschlossen, ein Büro zur Berechnung zu beauftragen. Das Büro Infrastrukturberatung PSPC wurde beauftragt. Es konnte bereits, aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Gründung Zweckverband, in die Betriebsunterlagen des Bauhofes Einsicht nehmen. Grundlage für die Neukalkulation sind die Jahresabschlüsse von 2015 und 2016. Das Ergebnis der Berechnung wurde in der Werksausschusssitzung am 11.07.2017 von Frau Hilbig (PSPC) vorgestellt. Fragen zum Vortrag wurden in der Sitzung sofort beantwortet. Die Werksausschussmitglieder hatten bis Ende August 2017 Zeit, aufgrund der ausgehändigten Unterlagen, weitere Fragen zur Klärung einzureichen, dies ist nicht geschehen.

Die Anpassung der Stundenverrechnungssätze ist zwingend notwendig, um die tatsächlich anfallenden Kosten in den Kostenangeboten exakt widergeben zu können. Damit entfallen Kostenpunkte, welche die bisherigen Preissteigerungen aufgefangen haben. Des Weiteren spiegeln sich dann in den Angeboten auch die schnelle Arbeitsweise und die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter wieder, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen und den Maschineneinsatz ergeben.

Um diese Kostenanpassung im Rahmen zu halten, hat die Werkleitung entschieden, die Steigerung in einer ersten Stufe auf 19 % zu begrenzen. Damit liegt diese im Bereich der Tarifsteigerungen des TVöD. Der Stundenverrechnungssatz ab dem 1.01.2018 beläuft sich auf  31,87 €.

In einer zweiten Stufe sollen ab dem 1.01.2019 die, vom Ingenieurbüro errechneten Stunden- und Verrechnungssätze, von 35,45 € gelten. Die vom Ingenieurbüro mit erarbeitete Matrix zur permanenten Überprüfung der Stundenverrechnungssätze, wird es der Werkleitung ab 2019 ermöglichen, im Rhythmus von 2 bis 3 Jahren, die Stundenverrechnungssätze der Tarifentwicklung und den allgemeinen Steigerungen der Betriebskosten anzupassen. Somit sollen überstarke Anpassungen vermieden werden.

Der vom Ingenieurbüro PSPC vorgenommene Vergleich mit Bauhöfen auf bundesweiter Ebene zeigt, dass der Bauhof Kleinmachnow, mit den ab 1.01.2019 geltenden Stundenverrechnungssätzen, im unteren Bereich der Vergleichszahlen anderer Bauhöfe liegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein