Erläuterungen
Mit Antrag
DS-Nr. 018/16 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.02.2016 wurde die
Verwaltung beauftragt, eine energetische Begutachtung der kommunalen
Bestandsgebäude durchzuführen (vgl. Anlage 2).
Die Verwaltung nahm diesen Antrag zum Anlass, die gemeindeeigenen
Gebäude, und zwar Rathaus, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtung CARAT,
Freiwillige Feuerwehr und Kultureinrichtungen entsprechend zu untersuchen. Der
Schwerpunkt wurde dabei auf die Punkte Barrierefreiheit, Brandschutz und
Wärmeschutz gelegt.
Erstmals informierte
die Verwaltung über den Stand mit Fachinformation BAU 017/2016 zur Sitzung des
Bauausschusses am 14.11.2016.
Zur Sitzung des
Bauausschusses am 27.02.2017 wurde die Übersicht mit Stand November 2017
aktualisiert (vgl. Anlage 1).
1.
Gebäudescreening
für im Eigentum der Gemeinde befindlicher Gebäude (Stand 11/2017)
2.
Antrag
DS-Nr. 018/16 vom 11.02.2016, „Gebäudescreening für im kommunalen Eigentum
befindliche Gebäude“