Betreff
Denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes Karl-Marx-Straße 117
Vorlage
DS-Nr. 188/17
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Gebäude Karl-Marx-Straße 117 gemäß Grundsatzbeschluss DS-Nr. 123/12 vom 6. September 2012 (siehe Anlage) zu sanieren.

Die Sanierung ist auf mehrere Jahre zu verteilen.

Im Jahr 2018 ist die bestandserhaltende Sanierung der Außenhülle vorzunehmen und dafür sind die planerischen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Im Jahr 2018 ist auch ein Stromanschluss zu legen, so dass das Haus auch im auf mehrere Jahre verteilten Sanierungsprozess nutzbar ist.

 

 

Anlagen

·       Grundsatzbeschluss DS-Nr. 123/12

·       Auszug aus der Niederschrift der GV vom 6. September 2012

·       Mitteilung über die Eintragung eines Denkmals vom 5. März 2012

·       Info-Nr. 014/13


Mit Schreiben vom 15. März 2012 teilte die Untere Denkmalbehörde mit, dass das Haus in der Karl-Marx-Straße 117 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen wurde (siehe Anhang). Die Gemeinde Kleinmachnow hat als Eigentümer und Verfügungsberechtigter nach § 7 Absatz 1 BbgDSchG eine Erhaltungspflicht: "Verfügungsberechtigte von Denkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu schützen und zu pflegen." In Absatz 2 heißt es weiterhin:

"Denkmale sollen im Rahmen des für die Verfügungsberechtigten Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

Mit dem Grundsatzbeschluss DS-Nr. 123/12 (siehe Anhang, Grundsatzbeschluss und Niederschrift GV Maßgabe zum Beschluss) wurde die Sanierung des Gebäudes am 6. September 2012 beschlossen. Nach diesem Beschluss wurde durch den Bürgermeister die Sanierungsplanung mit Info-Nr. 014/13 mitgeteilt. Seit diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde nichts mehr zum Erhalt des Gebäudes unternommen.

 

Um den Pflichten zum Erhalt dieses für die Siedlungsgeschichte exemplarischen und einmaligen Gebäudes nachzukommen, sollte vorrangig die Außenhülle des Gebäudes zum Schutz vor weiterem Verfall saniert werden. In den Folgejahren sollten dann weitere Sanierungsschritte folgen, wobei die Innensanierung unter Erhalt der vorhandenen Raumaufteilung (siehe dazu den Abschnitt "Baugeschichtliche Bedeutung" im Schreiben der Denkmalbehörde) und in Anpassung an die zukünftige öffentliche Nutzung vorgenommen werden sollte. Ein gutes Beispiel für diese schrittweise Sanierung ist das Landarbeiterhaus Zehlendorfer Damm 200, bei dem ebenso verfahren wurde und wird, denn auch da stehen noch weitere Arbeiten im Dachgeschoss aus.

 

Damit das Gebäude für öffentliche Zwecke wie z. B. die in den letzten Jahren dort veranstalteten Ausstellungen zur Geschichte Kleinmachnows auch während des Sanierungsprozesses nutzbar bleibt, sollten Basisinstallationen wie z. B. Strom vorgenommen werden.

 

Die Investitionskosten der im Jahr 2018 vorgenommenen Sanierungsarbeiten sind in Anpassung an die Planung aus Info-Nr. 014/13 zu ermitteln und im Haushalt bereit zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.41

Teilhaushalt/Budget:

40.47

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein