Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für die Maßnahme "Ausbau Hauptparkplatz Freibad Kiebitzberge" (Thomas-Müntzer-Damm/Gerhart-Eisler-Straße)
Vorlage
DS-Nr. 208/17
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßige Auszahlung gem. § 70 BbgKVerf in Höhe von 98.000,- EUR für die Maßnahme M-000543 Ausbau Hauptparkplatz Freibad Kiebitzberge (Thomas-Müntzer-Damm/ Gerhart-Eisler-Straße, DS-Nr. 070/16, DS-Nr. 141/16), da die Auszahlung unabweisbar und ihre Deckung gewährleistet ist.


Die Gemeindevertretung hat mit dem Beschluss zur Drucksache-Nr. 085/17 vom 18.09.2017 die Auftragserteilung zur Realisierung des Hauptparkplatzes (Verkehrsanlage ohne Freianlagen) beschlossen.

Die Baumaßnahme wird seit Oktober 2017 zügig durchgeführt. Entsprechend Bauablaufplan war vorgesehen, dass in diesem Jahr nur die Erdarbeiten zu realisieren und die entsprechenden Rechnungen zu bezahlen sind. Da es aber bisher zu keinen Verzögerungen kam und ein geplanter Zeitpuffer für unerwartete Baubehinderungen nicht in Anspruch genommen werden musste, konnte mehr Bauleistung erbracht werden als für 2017 geplant.

Die Baufirma hat für die erbrachten Bauleistungen Rechnung gestellt. Die Rechnung wird zurzeit geprüft und es ist zu erwarten, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe anerkannt wird.

 

Die überplanmäßige Auszahlung ist aus der vertraglichen Verpflichtung der Beauftragung heraus unabweisbar. Sie ist auch zeitlich dringlich, da es wirtschaftlich und sachlich geboten war, die Bauarbeiten bei den gegebenen guten Witterungsverhältnissen zügig in 2017 fortzuführen und nicht einzustellen und auf 2018 zu verschieben. Dies war unter besonderer Berücksichtigung der Mitte 2018 beginnenden Badesaison abzuwägen und der damit verbundenen rechtzeitigen Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen.

 

Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve zur Deckung über- und außerplanmäßiger investiver Auszahlungen in Höhe von 50.000,- EUR (Produktgruppe 61.20) sowie über Mehreinnahmen der Gewerbesteuer in Höhe von 48.000,- EUR (Produktgruppe 61.10).

 

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 581.000,- EUR des Haushaltsjahres 2017 wird somit in Höhe von 98.000,- EUR nicht beansprucht.

Die fälligen Auszahlungen in Höhe von 581.000,- EUR im Haushaltsjahr 2018 reduzieren sich ebenfalls um diese 98.000,- EUR.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.60

Teilhaushalt/Budget:

5028

Maßnahmen-Nr:

M-000543

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

240.000,-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

2017

EURO:

98.000,-

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein