Betreff
Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 der Brandenburgischen Kommunalverfassung
Vorlage
DS-Nr. 007/18
Art
Beschlussvorlage

Die Eilentscheidung vom 13. Dezember 2017 (Anlage) zum Grundstückstauschvertrag zwischen dem Eigentümer des Grundstückes Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle) und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.

 

 

Anlage

Eilentscheidung

 


Gemäß § 58 BbgKVerf entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in dringenden Angelegenheiten, die nicht bis zu einer vereinfacht einzuberufenden Sitzung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses aufgeschoben werden kann, zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde. Die Eilentscheidung ist dem zuständigen Organ in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Zur inhaltlichen Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Der Grundstückskaufvertrag liegt zur Einsichtnahme im Rathaus, FB Büro des Bürgermeisters, aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.10.01.00

Teilhaushalt/Budget:

5029

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein