Die Eilentscheidung vom 13. Dezember
2017 (Anlage) zum Grundstückstauschvertrag zwischen dem Eigentümer des
Grundstückes Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle) und der Gemeinde Kleinmachnow
wird genehmigt.
Anlage
Eilentscheidung
Gemäß § 58 BbgKVerf entscheidet der
Hauptverwaltungsbeamte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der
Gemeindevertretung in dringenden Angelegenheiten, die nicht bis zu einer
vereinfacht einzuberufenden Sitzung der Gemeindevertretung oder des
Hauptausschusses aufgeschoben werden kann, zur Abwehr einer Gefahr oder eines
erheblichen Nachteils für die Gemeinde. Die Eilentscheidung ist dem zuständigen
Organ in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Zur inhaltlichen
Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Der Grundstückskaufvertrag liegt zur
Einsichtnahme im Rathaus, FB Büro des Bürgermeisters, aus.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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