Betreff
Integriertes Verkehrskonzept Kleinmachnow, hier: Information zum Stand der Bearbeitung und zur vorläufigen Zeitplanung bis Ende 2018
Vorlage
INFO 001/18
Art
Informationsnummer

 Erläuterungen

 

INFO 001/18: Integriertes Verkehrskonzept Kleinmachnow, hier: Information zum Stand der Bearbeitung und zur vorläufigen Zeitplanung bis Ende 2018

 

Vorläufige Zeitplanung bis Ende 2018

Die Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzeptes Kleinmachnow wird in vier Phasen eingeteilt, welche wie folgt sind:

1.         Bestandsanalyse und Identifizierung von Problembereichen bzw. Bereichen mit Handlungsbedarf

2.         Vertiefende Analyse der identifizierten Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf

3.         Entwicklung eines Maßnahmenkataloges einschließlich Zeitplan für die identifizierten Problem- und Handlungsbereiche

4.         Erarbeitung der Endfassung des Integrierten Verkehrskonzeptes als Beschlussvorlage

Die Arbeitsinhalte dieser vier Phasen und in welchem Zeithorizont sie erarbeitet werden sollen, ist dem Zeitplan zu entnehmen (Seite 4). Zusammengefasst lässt sich die Vorgehensweise zum Integrierten Verkehrskonzept Kleinmachnow wie folgt beschreiben:

Auf Basis bereits vorhandener Daten wird die bestehende verkehrliche Situation in Kleinmachnow zunächst in Karten dargestellt und analysiert. Dabei werden verkehrliche Belange wie Gehwege, Radwege, Straßenkategorien oder auch Lärmbelastungen betrachtet und offene Arbeitsaufträge der Gemeindevertretung an die Verwaltung sowie Hinweise und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern (beispielsweise aus dem MAERKER-Portal) zu möglichen Problempunkten/-stellungen analysiert. In übergeordneten Themenkarten (z.B. zur Barrierefreiheit) werden dann die verkehrlichen Belange bewertet und Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf identifiziert. Zusammengeführt in einer Karte können diese Bereiche dann themenübergreifend dargestellt werden.

Nach Identifizierung der Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf folgt eine vertiefende Analyse auf größerer Maßstabsebene. In diesem Schritt wird geprüft, in welchem Umfang die offenen Arbeitsaufträge sowie die Hinweise und Anregungen sinnvoll und kompatibel mit anderen Arbeitsaufträgen/Hinweisen und Anregungen sind. Im Rahmen dessen werden auch erste Maßnahmenvorschläge erarbeitet, welche zur Lösung der Probleme bzw. Handlungsbedarfe in Frage kommen, immer unter Berücksichtigung der haushaltstechnischen Rahmenbedingungen.

In der dritten Phase werden (mit Unterstützung durch externe Fachplaner) für jeden Problembereich bzw. Bereich mit Handlungsbedarf die zuvor erarbeiteten Maßnahmenvorschläge ausdifferenziert und die aus haushaltstechnischen, ökologischen und sozialen Gründen realistischen Vorschläge in einen aktualisierten Maßnahmenkatalog aufgenommen. In diesem wird auch der angestrebte Zeithorizont angegeben, der sowohl die Zeiten für die weitere Planung als auch für den Bau bzw. die Realisierung beinhaltet. Die Maßnahmen sollen innerhalb des Katalogs nach Prioritäten aufgelistet werden, ähnlich wie in DS-Nr. 089/17 (Barrierefreie Gehwege).

 

Abschließend soll die Endfassung des Integrierten Verkehrskonzeptes erstellt werden, welche als Grundsatzbeschlussvorlage der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen vorgelegt wird. Im Folgejahr sollen aufbauend auf diesen Beschluss die Vorplanungen für die identifizierten Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf beginnen. Als Beispiel hierfür dient der Problembereich Förster-Funke-Allee, zu dem ein Grundsatzbeschluss bereits vorliegt und ein Errichtungsbeschluss in Arbeit ist.

Auch der Problembereich Meiereifeld wird weiter untersucht. Eine entsprechende Festlegung erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2017 mit der DS-Nr. 160/17 „Maßnahmeplan Verkehrskonzept (Antrag-Nr. 033/04 vom 29.04.2004), hier: weiteres Vorgehen“ (s. Anlage 10). Dabei stehen im Rahmen der Bestandsanalyse vor allem die Verkehrsbelastung und die Verkehrsführung im Mittelpunkt und welche Maßnahmen geeignet sind, um die Probleme in einem gemeindeweiten Kontext zu lösen.

Während der vier Phasen werden sowohl Interessengruppen und Fachkundige als auch Experten einbezogen, um dem integrierten Ansatz des Verkehrskonzeptes gerecht zu werden und ein wissenschaftlich fundiertes sowie für alle Interessengruppen und Bürger optimiertes/vertretbares Konzept als Handlungsgrundlage für die zukünftige Planung zu schaffen.

Der folgende Zeitplan (Seite 4) zeigt die aktuelle Zeitplanung der Verwaltung. Während der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wird diese fortlaufend aktualisiert und auch detaillierter ausgestaltet werden. Im endgültigen Integrierten Verkehrskonzept ist dann eine detaillierte Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahmen aufgeführt, welche entsprechend DS-Nr. 160/17 „Maßnahmeplan Verkehrskonzept (Antrag-Nr. 033/04 vom 29.04.2004), hier: weiteres Vorgehen“ (s. Anlage 10) die Basis für die zukünftige Planung darstellt.

                                

 

Stand der Bearbeitung

Die Bestandsanalyse bildet die Grundlage für das Integrierte Verkehrskonzept der Gemeinde Kleinmachnow. Anhand der Darstellung des Bestandes, der offenen Arbeitsaufträge sowie von Anregungen und Hinweisen können verkehrliche Bereiche identifiziert werden, für welche im Ergebnis ein neuer Maßnahmenkatalog entwickelt werden soll. In diesem wird auch der Zeithorizont für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen aufgeführt.

Darstellungs- und Untersuchungsgrundlage für die Bestandsanalyse sind bereits vorliegendes Kartenmaterial, wie z.B. zu Bushaltestellen oder straßenbegleitenden Gehwegen. Diese werden fortan als Bestandskarten bezeichnet. Die Bestandskarten werden in einem ersten Schritt aktualisiert („Bestand“). Parallel werden Beschlussfassungen und Anregungen erfasst, die diese Bestandskarte betreffen und den Stand der Umsetzung dokumentieren. Dies wird in einer zusätzlichen Bestandskarte dargestellt („Beschlussfassungen und Anregungen, Stand der Umsetzung“). Gibt es Aspekte, die aufgrund der Fülle an Einzelinformationen oder aufgrund ihrer Wichtigkeit extra aufgeführt werden müssen, wird eine zusätzliche Karte erstellt (z.B. „Prioritätenliste zum Instandsetzungsbedarf nach DS-Nr. 089/17“). Zusätzlich werden detaillierte Informationen, die nicht kartographisch dargestellt werden können, in einem beiliegenden Erläuterungsblatt aufgeführt. Diese sind den Bestandskarten jeweils explizit zugeordnet (z.B. „Erläuterungsblatt zu Plan 01.0“).

Anhand einzelner Bestandskarten oder der Kombination von mehreren Karten können dann übergreifende Themen, wie z.B. die Barrierefreiheit betrachtet werden. Dazu werden in sogenannten Themenkarten offene Arbeitsaufträge, der bauliche Instandsetzungsbedarf oder auch in Bearbeitung befindliche Anregungen/Hinweise aus den einzelnen, das Thema betreffenden Bestandskarten zusammen getragen. So können Bereiche im Gemeindegebiet verortet werden, an denen gehäuft Probleme auftreten bzw. ein Handlungsbedarf für das Thema (in diesem Fall die Barrierefreiheit) besteht.

Den Schwerpunkt des Integrierten Verkehrskonzeptes Kleinmachnow sollen die Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf bilden.

Im folgenden Beispiel wird das bereits weitgehend aufgearbeitete Thema Barrierefreiheit vorgestellt. Andere Themen (z.B. Verkehrssicherheit, Verkehrsführung) befinden sich in Bearbeitung. Welche Bestandskarten für die Barrierefreiheit von Bedeutung sind, zeigt folgende Übersicht:

Thema

Barrierefreiheit

Bestandskarte

Lichtsignalanlagen,
Fußgängerüberwege,
Mittelinseln

Buslinien,
Bushaltestellen,
Einzugsbereich

Straßenbegleitende Gehwege

Plannummer der Bestandskarte

01.0 Bestand

01.1 Beschlussfassungen und Anregungen, Stand der Umsetzung

02.0 Bestand

02.1 Beschlussfassungen und Anregungen, Stand der Umsetzung

03.0 Bestand

03.1 Beschlussfassungen und Anregungen, Stand der Umsetzung

03.2 Prioritätenliste zum Instandsetzungsbedarf nach DS-Nr. 089/17

Themenkarte

04.0 Übersicht der Problempunkte bzw. Punkte mit Handlungsbedarf

04.1 Problembereiche bzw. Bereiche mit Handlungsbedarf (kurzfristig)

 

 

 

Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Karten (einschließlich Erläuterungsblättern) noch um Arbeitsfassungen (Entwürfe) und nicht die endgültige Fassung handelt. Gerne sind Anregungen und Hinweise Ihrerseits zu dem vorliegenden Material gewünscht.

Möglicherweise betreffen auch noch andere Bestandskarten in Teilbereichen das Thema der Barrierefreiheit. Dennoch wurde der Fokus zunächst auf die hier dargestellten Karten gelegt, da diese wesentliche Belange der Barrierefreiheit tangieren.


Anlage 1 – 01.0 LSA FGÜ Mittelinseln Bestand (Karte) + Erläuterungsblatt zu 01.0

Anlage 2 – 01.1 LSA FGÜ Mittelinseln Stand der Umsetzung (Karte) + Erläuterungsblatt zu 01.1

Anlage 3 – 02.0 Bus Bestand (Karte) + Erläuterungsblatt zu 02.0

Anlage 4 – 02.1 Bus Stand der Umsetzung (Karte) + Erläuterungsblatt zu 02.1

Anlage 5 – 03.0 Gehwege Bestand (Karte)

Anlage 6 – 03.1 Gehwege Stand der Umsetzung (Karte) + Erläuterungsblatt zu 03.1

Anlage 7 – 03.2 Gehwege Prioritätenliste (Karte) + Erläuterungsblatt zu 03.2

Anlage 8 – 04.0 Barrierefreiheit Problempunkte (Karte) + Erläuterungsblatt zu 04.0 +                     Bewertungsmatrix zu 04.0

Anlage 9 – 04.1 Barrierefreiheit Problembereiche (Karte)

Anlage 10 – DS-Dr. 160/17 „Maßnahmeplan Verkehrskonzept (Antrag-Nr. 033/04 vom 29.04.2004), hier: weiteres Vorgehen“