Betreff
Rückauflassung: Grundstück Flur 13 Flurstück 48 in Kleinmachnow "Alte Hakeburg"
Vorlage
DS-Nr. 010/18
Art
Beschlussvorlage

Das mit der Denkmalanlage „Alte Hakeburg“ bebaute Grundstück in Kleinmachnow, Flurstück 48 der Flur 13, Größe 275 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 9239, lfd. Nr. 80 wird an die Gemeinde rückaufgelassen.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Vertrages zur Rückauflassung beauftragt.

 

Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern trägt die Gemeinde.

 

 


In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde im sogen. alten Dorfkern die „Alte Hakeburg“ errichtet, die bei einem Luftangriff 1943 stark beschädigt wurde und verfiel. Auf dem Grundstück Flur 13 Flurstück 48 befanden lediglich Fundamente und Mauerreste. Die Gemeinde Kleinmachnow wurde im Jahre 2000 Eigentümerin dieses Grundstücks.

Das Gebäude sollte wieder aufgebaut werden.

Mit Urkunden vom 29.10.2003 (UR-Nr. 1489/2003 und 1490/2003 des Notars Dr. Wolfgang Meißner in Berlin) hat die Gemeinde Kleinmachnow als Gesellschafterin u.a. das Grundstück der Alten Hakeburg Flur 13 Flurstück 48 unter den in § 11 letzterer Urkunde genannten Bedingungen in das Vermögen der damals Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbh, eingebracht und sich bei Nichterfüllung der Bedingungen die Rückübertragung, gesichert durch Rückauflassungsvormerkung, vorbehalten. (siehe DS-Nr. 068/02)

Ziel war, mit dem „Förderverein Hakeburg e.V.“ die ursprüngliche „Alte Hakeburg“ wieder in ihrem traditionellen Erscheinungsbild neu zu errichten und seiner Nutzung zu übergeben.

Dazu verpflichtete sich die Gesellschaft  innerhalb einer Frist von 15 Jahren seit Beurkundung.

Für den Fall, dass die Gesellschaft diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist sie zur Rückauflassung dieses Grundstücks an die Gemeinde verpflichtet.

Der Förderverein Alte Hakeburg e.V. hat sich 2010 aufgelöst.

Die baulichen Reste der Burg wurden ausgegraben, gesichert, konserviert und eingefriedet und befinden sich in Nutzung durch den Heimatverein. Zu diesem Zweck hat die gewog hat das Grundstück dem Heimatverein mit Nutzungsvertrag  vom 30.03.2015 (siehe Anlage) überlassen. Der Nutzungsvertrag ist ungekündigt und wird wie bisher fortgeführt.

Die Anlage wird Besuchern durch den Heimatverein zugänglich gemacht. Der Aufbau der „Alten Hakeburg“ ist ein Langfristziel des Heimatvereins mit der Bezeichnung „Utopia Projekt 2020“.

Ca. 4 m² des Grundstücks außerhalb der Ummauerung werden vom Eigentümer der Bäkemühle genutzt.

Die gewog wird die eingegangenen Verpflichtungen bis zum Ablauf der Rückauflassungsfrist am 28.10.2018  zum Aufbau der Alten Hakeburg nicht weiter umsetzen.

Damit besteht der Anspruch der Gemeinde auf Rückauflassung. (Budget 34 Kultur – Grund- und Boden und sonstige Aufbauten; mit Notarkosten als nachträgliche AHK in Höhe von ca. 450,00 € ist zu rechnen; von der Grunderwerbsteuer ist der Vorgang nach § 4 Nr. 5 GrEStG ausgenommen)

Dem Grunde nach handelt es sich bei der Rückauflassung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung

Die Aufrechterhaltung der Präsentation der Ruine durch den Heimatverein wird durch die Gemeinde abgesichert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:         Flurkartenauszug

                        DS-Nr. 068/02

                        Auszug UR-Nr. 1490/2003 Notar Dr. Meißner

                        Pachtvertrag