Der Bürgermeister wird beauftragt, das Buschgrabengebiet lt.
Bauleitplanung im FNP als Grünfläche auszuweisen. Es handelt sich um das bisher
weiß dargestellte Gebiet nördlich Buschsee östlich Wolfswerder/Am Rund und
Zehlendorfer Damm, siehe Anlagen1 und 2.
Anlagen
1. Klarstellungssatzung
2. Auszug FNP
Kleinmachnow
Das Buschgrabengebiet liegt im Außenbereich der Gemeinde Kleinmachnow
und bildet eine zusammenhängende Grünfläche am Landschaftsschutzgebiet.
Jegliche Bebauung dort würde zu massiven Fällungen führen. Zudem hat diese
Grünschneise eine Funktion als Frischluftschneise für Kleinmachnow und nach
Berlin hinein. Weise Vorfahren haben um 1900 ein strahlenförmiges System um und
in Berlin angelegt, um die Wohnbebauung mit Grünzonen zu durchmischen. Da es
noch kein Verkehrskonzept für Kleinmachnow gibt, würden eine weitere Bebauung
und der damit verbundene Zuzug die angespannte Verkehrssituation weiter verschärfen.
Der Außenbereich wurde zuletzt in der Klarstellungssatzung vom
25.09.2013 definiert, indem dort der bebaute Innenbereich festgelegt ist. Die
Definition vom Außenbereich ist, dass er die Flächen, die nicht durch Bebauung
überplant sind, zusammenfasst und grundsätzlich von Bebauung freizuhalten
ist.
In dem Gebiet hat sich durch die Grenzlage eine intakte Natur
herausgebildet, es gibt einen Eichenmischwald (Antrag auf Waldumwandlung wäre
erforderlich), den angrenzenden Buschsee mit Amphibien und einer Biberfamile.
Dieser Naturraum ist zu erhalten und nicht zu stören. Dabei darf es keine Rolle
spielen, wer die Eigentümer der Flächen sind, denn das Allgemeinwohl ist unsere
Verantwortung.