Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b "Eigenherdsiedlung Nord" für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 019/18
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.

2.       Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.       Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.


Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit Bekanntmachung am 30.11.2001 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 16/2001 vom 30.11.2001).

Am 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 018/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken auf die Verschiebung der 20,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) von bisher 16,0 m Abstand auf künftig 6,0 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze). Da in dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-b die Art, Höhe sowie der Höhenbezug für Einfriedungen bisher nicht festgesetzt ist, sollen im Zuge des beantragten Änderungsverfahrens die bestehenden textlichen Festsetzungen um eine neue Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen ergänzt werden. Das Änderungsverfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag zur Verschiebung des Baufensters auf dem Grundstück Elsternstieg 4 der Grundstückseigentümer. Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes ist als Anlage 2 beigefügt.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

Die erforderlichen stadtplanerische Leistungen werden vom Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung voraussichtlich ohne Inanspruchnahme externer Leistungen erbracht. Für dennoch erforderliche Leistungen sowie zur Erstellung der erforderlichen integrierten Arbeitsfassung werden die Antragssteller die Kosten übernehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“

2.         Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ (Textbebauungsplan, Stand 05.03.2018)