Betreff
Information zum Stand der Planungen Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals, hier: Gesamtüberblick
Vorlage
INFO 002/18
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

 

Gemeinsam mit den Nachbarkommunen Teltow und Stahnsdorf arbeitet die Gemeinde Kleinmachnow an der Errichtung eines durchgehenden Rad- und Wanderweges beidseitig des Teltowkanals (Uferweg Teltowkanalaue).

 

Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die Bearbeitungsstände gegeben werden.

 

Stadt Teltow

 

[Gemarkung Teltow, Uferwegabschnitt 2, Teltowkanal-Nordseite]

Auf der Nordseite verläuft der Bauabschnitt 2 von der Rammrath-Brücke/ Thomas-Müntzer-Damm bis zum Wohnstift Augustinum/ Erlenweg. Im westlichen Bereich thematisiert der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Hotel an der Warthestraße“ ausschließlich das dortige Investitionsvorhaben. Mit Schreiben vom 27.10.2014 erkundigte sich die Gemeinde Kleinmachnow bei der Stadt Teltow nach deren Planungsabsichten bzgl. des östlichen Bereiches. Am 14.11.2014 teilte die Stadt Teltow mit, dass der Uferweg zwischen Penta-Hotel und Augustinum Kleinmachnow derzeit den Status eines nicht als Weg gewidmeten „Trampelpfades“ hat und sich nicht im Eigentum der Stadt Teltow befindet. Pflegemaßnahmen sind derzeit von der Stadt Teltow nicht zu leisten, da sich die Flächen nicht in deren Eigentum befinden.

 

[Gemarkung Teltow, Uferwegabschnitte 17, 18, und 19, Teltowkanal-Südseite]

Südlich des Kanals ist in den rechtswirksamen Bebauungsplänen Nr. 3 „Büro- und Gewerbepark TTT GRW-Gelände“ sowie 14 und 14 b „Speichergelände“ ein Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht zugunsten des Uferweges festgesetzt. Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 54 „Möbelmarkt an der Oderstraße ggü. Nuthestraße“ stellt die planungsrechtliche Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in angemessener Breite auf den Wegeverlauf ab. Auch der Bebauungsplan Nr. 57 a „Kanalaue an der Altstadt“ sichert den vorgesehenen Kanalauenweg via Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie festgesetzten öffentlichen Wald- und Grünflächen. Als Besonderheit soll der Weg im Bereich des geplanten Sportboothafens (Marina Teltow) über eine Radwegebrücke über die Hafeneinfahrt geführt werden.

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 57 b wurde noch nicht begonnen.

 

[Gemarkung Teltow, östlicher Bereich des Uferwegabschnitts 19 und anschließend Berliner Stadtgebiet, östlich des Uferwegabschnitts 19, Teltowkanal-Südseite]

Auf der Südseite des Kanals existiert auf Teltower Stadtgebiet östlich der verlängerten Badstraße bis zur Knesebeckbrücke und darüber hinaus bis zur Wismarer Straße in Berlin-Zehlendorf (Eugen-Kleine-Brücke) bereits ein Rad- und Wanderweg (Buga-Weg/ Berliner Mauerweg), der intensiv genutzt wird.

 

[Berliner Stadtgebiet, östlich des Uferwegabschnitts 1, Teltowkanal-Nordseite]

Das Stadtentwicklungsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin und der Fachbereich Bauen/Wohnen sind in engem Austausch darüber, im laufenden B-Plan-Verfahren 6-21 VE „Teltow-Werft“ den Wegeverlauf zu verankern. Noch offen ist die Finanzierung dieses Wegeabschnittes, insbesondere die Finanzierung des Wiederaufbaus einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer über den Stichkanal (ehemalige Hafeneinfahrt).

 

Hinsichtlich der Teltowwerft-Brücke (Brücke über den Teltowkanal in Verlängerung der Sachtlebenstraße) hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf schon vor längerer Zeit die Stadt Teltow darüber informiert, dass er sich mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (lediglich) an der Bauausführung finanziell beteiligen könne, die Brücke aber erwünscht sei. Die Planungsleistungen und Bauüberwachung müssten von Teltow bzw. vom Landkreis oder Land Brandenburg finanziert werden.

 

Gemeinde Stahnsdorf

 

[Gemarkung Stahnsdorf, Uferwegabschnitte 10 und 11, Teltowkanal-Südseite]

In der Gemeinde Stahnsdorf umfasst der Bebauungsplan Nr. 13 „Rad- und Wanderweg Kanal­aue“ den gesamten Uferbereich der Gemarkung. Der Weg soll mit der Festsetzung „Öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Rad- und Fußweg“ planungsrechtlich gesichert werden.

 

Gemeinde Kleinmachnow

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitt 1, Teltowkanal-Nordseite]

Kleinmachnow hat sich im Dezember 2015 mit der Eigentümerin des Grundstücks des Wohnstiftes Augustinum über die grundbuchliche Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die öffentliche Nutzung eines Geh- und Radweges entlang des Teltowkanalufers geeinigt. Die Führung des Uferweges bis an die Berliner Stadtgrenze heran ist damit gesichert.

Für den relevanten Bereich auf dem Augustinum-Grundstück liegt seit Mai 2016 eine Vermessungsgrundlage mit der vorhandenen Topographie und dem Verlauf des eingeräumten Geh- und Fahrrechts vor.

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitt 3, Teltowkanal-Nordseite]

Im Abschnitt 3 - Höhe Parkplatz Rammrath-Brücke – sind diverse bauliche Veränderungen in Ausführung bzw. in Planung. Realisiert wird zurzeit der Hauptparkplatz für das Freibad Kiebitzberge. Der Ersatz der 1977 gebauten Rammrathbrücke wird vom Wasserstraßenneubauamt Berlin für den Zeitraum 2019/2020 geplant. Nach Fertigstellung des Brückenneubaus soll der Uferweg darunter hindurchgeführt werden. Dazu wurde bereits im Zuge der Planung des Abschnitts 4 – südlich Freibad - im Jahr 2010 beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin die Möglichkeit einer Führung unterhalb der Rammrath-Brücke abgefragt. Das WSA Berlin äußerte seinerzeit Bedenken und stellte seine Zustimmung nur in Aussicht, wenn eine entsprechende Absturzsicherung (Geländer) auf Kosten der Gemeinde hergestellt wird.

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitte 7, 8 und 9, Teltowkanal-Nordseite]

Auf Kleinmachnower Gemarkung wird gegenwärtig die Realisierung des Bauabschnittes II innerhalb der Abschnitte 7 und 8 (südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke) sowie des Abschnittes 9 (westlich Dreilinden) vorangetrieben. Nach langjährigen und äußerst aufwändigen Verhandlungen konnte inzwischen für die Abschnitte 7/8 und 9 (östlicher Teil) die dazu erforderlichen Nutzungsverträge mit dem Land Berlin, vertreten durch Berliner Forsten – Forstamt Grunewald – (als größtem (Wald-)Ei­gen­tümer) abgeschlossen werden. Für den Abschnitt 9 (westlicher Teil bis Gemarkungsgrenze) steht eine Einigung nach wie vor aus.

 


Übersicht Uferweg Teltowkanalaue, Bearbeitungsstand 05.03.2018