Betreff
Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses Erweiterung Hort "Am Hochwald"
Vorlage
DS-Nr. 022/18
Art
Beschlussvorlage

Der Grundsatzbeschluss „Erweiterung Hort „Am Hochwald““, DS-Nr. 079/17 vom 13.07.2017 wird wie folgt fortgeschrieben:

1)         Die Gemeinde Kleinmachnow baut für den Hort „Am Hochwald“ (Adolf-Grimme-Ring 7) auf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 1999, 2001 (Adolf-Grimme-Ring 1, vgl. Anlage 1) ein Erweiterungsgebäude entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts im Realisierungswettbewerb vom 10.01.2018 (vgl. Anlage 2).

2)        Dem Jugendhaus „Club am Rathaus“ (CARAT) wird zum Ausgleich für die dadurch entfallende Freifläche ein Teil der Grünfläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 2139, 2141 als Freifläche entsprechend Anlage 2 zur Verfügung gestellt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwurfsplanung für die Erweiterung des Hortes „Am Hochwald“ auf der Grundlage der Preisgerichts-Empfehlung erarbeiten zu lassen und sie der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Billigung vorzulegen.

 


 

Problembeschreibung/Begründung:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss „Erweiterung Hort „Am Hochwald““, DS-Nr. 079/17 vom 13.07.2017 entschied die Gemeindevertretung, ein ergänzendes Gebäude für den Hort „Am Hochwald“ auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 – CARAT Jugendarbeit Kleinmachnow (östliche Teilfläche) zu errichten (vgl. Anlage 1, Drucksache Nr. 079/17, ohne Anlagen).

 

Das Grundstück (vgl. Anlage 2, Auszug Luftbild/ALK) liegt in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Schul-/Hortgebäude, ist insgesamt 2.893 m² groß und im Eigentum der Gemeinde.

 

Beschlossen wurde außerdem, für die erforderlichen Planungsleistungen zunächst einen architektonischen und freiräumlichen Realisierungswettbewerb (nichtoffener Planungswettbewerb) auszuloben und parallel den rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern. Dieses Bebauungsplan-Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ geführt und ist erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Hort­erweiterung zu schaffen.

 

Inzwischen wurde der Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW des Bundes) vom 31.01.2013 in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Architektenkammer und dem Büro ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH Berlin durchgeführt.

 

Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs erhielten zehn von insgesamt vierundzwanzig Planungsbüros, die sich beworben hatten, die Wettbewerbsaufgabe. Die Teilnehmerauswahl erfolgte anhand von in der Wettbewerbsbekanntmachung benannten Auswahlkriterien.

 

Von den zur Teilnahme aufgeforderten Büros gaben acht Entwurfe für die Horterweiterung ab. Nach mehreren Wertungsrundgängen vergab das Preisgericht, bestehend aus Dr. Carlo Becker (Landschaftsarchitekt), Frau Prof. Petra Kahlfeldt (Architektin) und Arthur Numrich (Architekt) – als Fachpreisrichter – sowie dem Bürgermeister und der Werkleiterin des KITA-Verbundes – als Sachpreisrichter ‑ am 10.01.2018 den 1. Preis an den vom Büro KiS Architektur (Hamburg) eingereichten Entwurf und empfahl ihn der Gemeinde zur Realisierung.

 

 

Dem Entwurf (vgl. Anlage 3) gelingt es, durch die Bildung eines schlanken, in Längsrichtung der erschließenden Verkehrsfläche ausgerichteten Baukörpers drei gut nutzbare Außenräume auszubilden. Damit ist auf dem recht kleinen Grundstück ein Maximum an Raumdifferenzierung erreicht. Die räumliche Innenaufteilung entspricht zu großen Teilen den Anforderungen, sie wird allerdings im weiteren Entwurfsprozess überprüft und in Abstimmung mit dem Nutzer angepasst werden.

 

Das Büro KiS Architektur hat für den eingereichten Entwurf eine erste Kostenschätzung vorgelegt (vgl. Anlage 4). Danach betragen die Brutto-Baukosten voraussichtlich 1.780.100 €.

Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sind Mittel von insgesamt 1.500.000 € (jeweils 750.000 € pro Jahr) bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        DS-Nr. 079/17 vom 13.07.2017 (ohne Anlagen)

2)        Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“, Auszug Liegenschaftskarte mit Luftbild, Stand 04/2016

3)        Wettbewerbsbeitrag Büro KiS Architektur (Hamburg), Stand 12/2017

4)        ders., Kostengegenüberstellung 07/2017 und Kostenschätzung Entwurf Stand 12/2017