Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 030/18
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 


Die Gemeindevertretung hat am 19.05.2016 (DS-Nr. 036/16) beschlossen, für das in Anlage 1 ge­kennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" aufzustellen.

Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI), die das Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen. Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde auf die städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde (vgl. Anlage 4, hier nur zur Information).

In die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes flossen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein, die mit Schreiben vom 10.07.2017 frühzeitig beteiligt wurden (vgl. Anlage 3). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand als Erörterungsveranstaltung am 11.07.2017 statt, Teilnehmer aus der Öffentlichkeit erschienen jedoch nicht.

Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige, auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u. Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.), ist eine Architektonische Ideenfindung oder ein Wettbewerb angedacht. Mit der Vorbereitung des dazu erforderlichen Verfahrens kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium erreicht hat. Die in diesem Verfahren erzielten Ergebnisse sollen Grundlage der ab 2019 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.

Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf (vgl. Anlage 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 erfolgte parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (Verfahren KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm). Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 15.12.2017 inzwischen wirksam geworden.

 

Kosten der Bauleitplanung

Die Kosten für extern zu vergebende, insbesondere stadtplanerische Leistungen im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren trägt die gemeindeeigene P&E mbH.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"

2.         Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus:

- Teil A – Planzeichnung

- Teil B – Textliche Festsetzungen

3.         Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und  Nachbargemeinden mit Schreiben vom 10.07.2017, hier: Auswertung

 

Nur zur Information:

4.         Überlagerung Entwurf mit städtebaulichem Lageplan, Konzept Nägeliarchitekten, Stand 01.10.2015

5.         Gegenüberstellung der Textlichen Festsetzungen des KLM-BP-006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße" und dem Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"